CHINA E-Bikes ganz einfach legal fahren Pedelec Fiido D3s

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In der Praxis wird zwischen den Begriffen E-Bike und Pedelec oft nicht klar getrennt, da insbesondere der Begriff „Pedelec“ im Gesetz nicht definiert ist. Auch für den Begriff „E-Bike“ existieren zumindest im Zulassungsrecht keine eindeutigen Beschreibungen.

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrer in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt.

Pedelecs bis 25 km/h

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

• Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt

• Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tret-Unterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.

• Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig

°CE Kennzeichnung

Wie beim Radfahren wird kein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung benötigt.

Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines Fahrradhelms dringend zu empfehlen.

Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden.

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