Was ist der "Grad der Behinderung" (GdB)?

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Der Grad der Behinderung (GdB) misst das Ausmaß einer Behinderung oder Erkrankung und beeinflusst die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Er ist unabhängig von der Leistungsfähigkeit und Beruf. Der GdB reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gelten Menschen als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei einem GdB von 30 bis unter 50 können sie Gleichstellung beantragen.

Schwerbehinderte erhalten Sonderrechte wie 5 Tage Zusatzurlaub, Schwerbehindertenausweis, Bus- und Bahn-Nutzung, und frühere Rente. Gleichgestellte haben ähnliche Vorteile, außer beim Zusatzurlaub. Weitere Vorteile umfassen Hilfe im Arbeitsleben, Betreuung durch Fachdienste, Arbeitsplatzausstattung, besonderen Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit, Kraftfahrzeughilfe, Wahlberechtigung für die Wahl der SBV und finanzielle Anreize für Arbeitgeber.

Die Feststellung des GdB erfolgt durch das Versorgungsamt anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Er beginnt bei 20 und wird in 10er Schritten bewertet. Erkrankungen werden nicht addiert, sondern der höchste GdB-Wert wird berücksichtigt. Widersprüche sind möglich, innerhalb eines Monats oder bis zu einem Jahr ohne Begründung.

Der Schwerbehindertenausweis ist meist befristet, kann aber unbefristet sein, wenn keine Änderung zu erwarten ist. In Seminaren zur SBV können Sie lernen, wie Sie Kollegen mit Schwerbehinderung rechtssicher vertreten können.

Stand: 26.09.2023

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