Der Bund kurz erklärt – Gewaltenteilung

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Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen. Sie ist ein Grundprinzip der Demokratie: Die Macht ist auf die drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative verteilt. Eine Person darf gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören.

Mehr dazu auf www.ch-info.swiss und in der App "CH Info".

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