Stille Beteiligung an GmbH: Unterschiede typisch und atypisch stiller Gesellschafter einfach erklärt

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Wenn Sie sich als stiller Gesellschafter an einer GmbH beteiligen wollen, gibt es dafür zwei unterschiedliche Modelle. Die typisch und die atypisch stille Beteiligung. Welche dieser beiden Formen für Sie geeignet ist und welche Vorteile für die GmbH entstehen können, erklären wir in diesem Video. Dabei gehen wir insbesondere auf die Mitunternehmerinitiative und das Mitunternehmerrisiko ein. Hierbei werden Sie sehen, welche Stimmrechte, Gewinnanteile und Vermögensbeteiligungen der stille Teilhaber erhält. Zusätzlich erklären wir, dass ein GmbH-Gesellschafter sich auch selbst als stiller Gesellschafter an seiner eigenen GmbH beteiligen kann und die GmbH damit den Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von EUR 24.500,00 in Anspruch nehmen kann. Dadurch lässt sich Gewerbesteuer in Höhe von ca. EUR 4.000,00 sparen.

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Unsere Blogbeiträge zum Thema Stille Gesellschaft:
► Stille Gesellschaft: https://www.juhn.com/fachwissen/unter...
► Atypisch Stille Gesellschaft (Gewerbesteuer-Freibetrag): https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-...
► Vorteile der Stillen Gesellschaft: https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-...
► Steuervorteile der Stillen Gesellschaft: https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-...

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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