Die Kompetenzordnung des europäischen Verfassungsverbundes – Vorlesung Europarecht Teil III

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Die dritte Vorlesung der Reihe zum Europarecht beschäftigt sich mit den Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verfassungsverbundes. Sie ist Teil der Vorlesungsreihe Europarecht im Wintersemester 2020/2021 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie wird gehalten von Prof. Dr. Ruffert.

Die Reihe behandelt sowohl institutionelle Kernprobleme des Rechts der europäischen Integration (Organe und Funktionen der Europäischen Union, Verhältnis zum mitgliedstaatlichen Recht, Rechtsschutz) als auch die Basis des materiellen Rechts (vor allem Grundrechtsschutz und Binnenmarktrecht). Das europäische Recht ist nicht nur als eigenständige Rechtsordnung zu erfassen, sondern auch als übergreifende Rechtsschicht im Gefüge der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen.

Themen:
- Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- Art. 114 AEUV
- Kompetenzauswahl
- Arten von Zuständigkeiten der Union
- Kompetenzausübungsschranken
- Verhältnismäßigkeitprinzip Art. 5 I S.2 EUV
- Kompetenzkontrolle
- Ultra Vires Kontrolle
- BVerfGE Maastricht, Lissabon, Honeywell, PSPP

Prof. Dr. Ruffert ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor des Walter Hallstein-Instituts für Europäisches Verfassungsrecht der HU. Das Institut organisiert u.a. auch die Humboldt-Reden zu Europa, in deren Rahmen schon Angela Merkel, Emanuel Macron und Wolfgang Schäuble zukunftsweisende Europareden hielten.

Weitere Informationen: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/l...

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