Kita2Day I Die Kita-Leitung austauschen? Geht das so einfach?

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🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 768: Die Kita-Leitung austauschen? Geht das so einfach?

Die Krippen- oder Kitaleitung baut vielleicht altersbedingt etwas ab oder das Team will nicht mehr mit ihr? Oder es gibt heftige Differenzen mit Eltern oder wie die Einrichtung überhaupt geführt werden soll?

Alles gute oder manchmal auch nicht so gute Gründe für einen Träger streng darüber nachzudenken, die Kitaleitung einfach auszutauschen und von nun an als "normale" Erzieherin oder Erzieher arbeiten lassen zu wollen. Natürlich dann auch zu einem geringeren Lohn.

Aber geht das einfach so "auf Zuruf"? Hat man nicht einen Anspruch darauf, so arbeiten zu dürfen, wie arbeitsvertraglich - gleich ob schriftlich, mündlich oder auch nur konkludent (schlüssig) - vereinbart?

An dieser Stelle prallen zumeist viele Welten aufeinander: Zum einen leider häufig das Unverständnis, dass ein Arbeitsverhältnis kein "Verschiebebahnhof" ist und inhaltlich nur insoweit anders bestimmt werden kann, wie es vertraglich einmal im Großen und Ganzen festgelegt wurde. Zum anderen, dass es durchaus auch Umstände geben kann, die einen Träger auf der anderen Seite regelrecht zum Handeln zwingen. Nämlich dann, wenn ansonsten "der Laden auseinander zu fliegen" droht oder sogar die zuständige Kitaaufsicht die dringend ernstzunehmende Erwartung ausspricht, die Kitaleitung auszutauschen.

Zu beachten ist allerdings, dass solche Änderungen in den üblichen Fällen nur mittels einer sogenannten Änderungskündigung durchgesetzt werden können. Und diese ist - ein häufiges Missverständnis - nicht das kleine Übel, was gefälligst nur als "Änderung"
hinzunehmen ist. Im Gegenteil: Die Änderungskündigung ist eine - Achtung! - richtige Beendigungskündigung und wird von den Arbeitsgerichten auch so rechtlich auf Wirksamkeit geprüft. Hinzu kommt allerdings, dass zeitlich mit Ausspruch der Kündigung, dass rechtlich bindende Angebot gemacht wird, das Arbeitsverhältnis unter andern Bedingungen, also geändert, fortzuführen.

Konkret würde also in diesem Fall eine Kündigung der Kita- oder Hortleitung vorliegen, zugleich mit dem Angebot, von nun an (eventuell wieder) als normale/r Erzieherin oder Erzieher mit geringeren Bezügen weiterzuarbeiten. Natürlich wird sich die Begeisterung in solchen Fällen eher im Rahmen halten - mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.

Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Mehr dazu im Video!

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Rechtsanwalt Holger Klaus
VEST Rechtsanwälte / Kitarechtler.de

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