Asset deal vs. Share deal: steuerliche Vor- und Nachteile für Käufer und Verkäufer

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Bei der käuflichen Übertragung von Kapitalgesellschaften gibt es zwei konkurrierende Konzepte: Asset deal vs. Share deal. Beim Asset deal kauft die neue Gesellschaft nur die Wirtschaftsgüter. Finanziert sie diesen Kauf durch einen Kredit, kann man die Zinsen steuermindernd ansetzen. Außerdem kann man die Wirtschaftsgüter abschreiben. Beim Share deal ist jedoch der Verkäufer steuerlich im Vorteil. Er muss den Gewinn aus dem Verkauf seiner Anteile nur zu 60 % versteuern.

0:00 Einleitung & Intro
1:21 Share-Deal
4:48 Asset-Deal
8:13 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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