OLG Hamburg: Keine ZFU-Pflicht beim Coachingvertrag

Описание к видео OLG Hamburg: Keine ZFU-Pflicht beim Coachingvertrag

🌐 Blogartikel: https://www.it-anwalt-kanzlei.de/olg-...
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 20.02.2024 (Az. 10 U 44/23) entschieden, dass ein Coachingvertrag kein Fernunterricht ist und damit nicht unter das FernUSG fällt. Eine ZFU-Zulassungspflicht für Coachinganbieter besteht damit nicht mehr. Das Oberlandesgericht arbeitet in seinem Urteil heraus, dass Coaching-und Beratungsverträge meist keinen systematisch-didaktisch aufbereiteten Lernstoff enthalten und es dann an einer Lernerfolgskontrolle fehlen würde. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 FernUSG lägen dann nicht mehr vor. Das Urteil des Oberlandesgericht überzeugt damit auf ganzer Linie und hebt das viel kritisierte Coaching-Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.7.2023 (Az. 304 O 277/22) auf.

Benötigen Sie Unterstütung bei Ihrer Vertragsgestaltung? Wollen Sie ZFU und FernUSG möglichst vermeiden? Wir können Ihnen behilflich sein.

Sie erreichen uns natürlich auch telefonisch oder per E-Mail:
• 0261/96096940
[email protected]

Комментарии

Информация по комментариям в разработке