Headset-Entscheidung des BAG - Mitbestimmungspflicht und zuständiges Betriebsratsgremium

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Kann die Einführung und Nutzung von Headsets im Betrieb einen mitbestimmungspflichtigen Vorgang begründen? Diese Frage musste das Bundesarbeitsgericht beantworten - nun sind die Entscheidungsgründe des Gerichts da.

Eines möchten wir vorwegschicken: Es handelt sich hierbei nicht um irgendein Headset - ansonsten würde daraus ja kein Fall werden.

Diese Entscheidung ist für Betriebsräte vor allem deshalb interessant, weil lehrbuchartig die Grundsätze der IT-Mitbestimmung skizziert werden. Zudem geht es auch in dieser Entscheidung darum, welches Betriebsratsgremium überhaupt zuständig ist.

Wir wünschen Dir viel Spaß!

Viele Grüße aus Hamburg

Raphael Lugowski

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