Ohne Ausrede - der Live-Talk mit Star-Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf

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Im Interview mit Stimme-Chefredakteur Uwe Ralf Heer spricht die Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf über das Gewissen und die Pflichten eines Verteidigers. Die Juristin äußerte sich auch zum aktuellen Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht.

Mit ihren spektakulären Fällen vor den Amts- und Landgerichten weit über Heilbronn hinaus steht Anke Stiefel-Bechdolf immer wieder im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Aktuell vertritt sie den Angeklagten im sogenannten Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht.

Kritik an ihrer Person hat die Star-Anwältin deshalb schon oft gehört, wenn sie die mutmaßlichen Bösewichte verteidigt. Ein reines Gewissen habe sie trotzdem. Weil sie als Anwältin ihre Pflicht tue, sagt die Juristin am Freitag beim Live-Talk in der Skybar "10-42" des Parkhotels Heilbronn mit Stimme-Chefredakteur Uwe Ralf Heer.

Im Gerichtssaal gilt Anke Stiefel Bechdolf als harte Verteidigerin
Anke Stiefel-Bechdolf erregt Aufmerksamkeit. Im Gerichtssaal gilt sie vielen als auffällig harte Verteidigerin. Gegenüber Zeugen und Richtern gleichermaßen. "Der Eindruck trügt", sagt die Juristin. Ihre Aufgabe als Verteidigerin sei es nämlich zu hinterfragen. "Bis alle Zweifel beseitigt sind", betont Stiefel-Bechdolf. Das möge dem einen oder anderen vielleicht hart vorkommen.

Im aktuellen Raser-Prozess würde sie nicht von einer gereizten Stimmung im Saal sprechen wollen. Auch wenn in diesem Prozess alles aufgefahren würde, was möglich ist. Der Angeklagte sitze einer Meute von Anwälten trauernder Nebenkläger gegenüber. Dabei sei eigentlich "ein Strafprozess das Forum, das dazu dient, die Schuld des Angeklagten festzustellen". Eine Überfrachtung von Opfern mit einer Schar von Anwälten der Nebenkläger verschiebe das Gewicht.

Ein Verteidiger darf die Interessen des Mandanten nicht verraten
Dass Rechtsanwälte mit Unwahrheiten großzügig umgingen, sei ein weit verbreiteter Irrtum, so die Anwältin. "Die Verteidigung hat die Pflicht, nach bestem Gewissen und Wissen und pflichtgemäßem Ermessen tätig zu werden." Lügen werde ein integerer Anwalt nicht. "Aber er wird auch nicht alles sagen, was er weiß", so Stiefel-Bechdolf. Ein Verteidiger würde auch nicht nach Weisung des Mandanten agieren. "Er darf aber auch nie die Interessen seines Mandaten verraten."

Die Hells Angels, der Bäcker von Siegelsbach, aktuell der mutmaßliche Todesfahrer in der Wollhausstraße und viele andere mehr: Anke Stiefel-Bechdolf lehnt selten einen Fall ab, weil die vorgeworfenen Taten zu schändlich sein könnten. Nur an einen Fall kann sie sich erinnern. Damals hatte sie ein angeklagter Reichsbürger engagiert. Weil der aber entgegen ihrem Rat in seiner Einlassung vor Gericht politische Thesen habe verbreiten wollen, habe sie das Mandat niedergelegt.

Die Akten sind das Korrektiv in einem Prozess
Dabei seien Motiv und Schuld für einen Anwalt nicht entscheidend. Als Anwältin müsse sie nicht einmal zwingend wissen, ob der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. "Das kommt darauf an", sagt Stiefel-Bechdolf. Selbst wenn ein Beschuldigter die Tat gestehe oder sie bestreite, schaue sie die Akten an. "Sie sind das Korrektiv", so die Anwältin. Die Aufgabe eines Anwalts sei es, in jedem Fall ein möglichst gerechtes Urteil für den Mandanten zu erreichen.

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