Wie kann man die Hausverwaltung (schnell und unkompliziert!) wechseln? Trotz Corona!

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Wie kann man die Hausverwaltung (schnell und unkompliziert!) wechseln? Trotz Corona!

Seid ihr schon lange unzufrieden mit Eurer Hausverwaltung? Scheut Ihr Euch nur vor dem Aufwand, der mit einem Wechsel verbunden ist? Dank der Reform des Wohnungseigentümer-Gesetzes von 2020 ist es wirklich super einfach die Hausverwaltung zu wechseln. Ich erkläre euch im Video in vier Schritten wie das funktioniert. Das geht übrigens trotz Corona und ohne Eigentümerversammlung sehr einfach!

Teilt gerne auch Eure Erfahrungen mit uns in den Kommentaren unten!
Wie kündigt man der aktuellen Hausverwaltung?

Eine Hausverwaltung beruft man ab, so nennt man die Kündigung. Das ist jederzeit möglich. Lediglich der Verwaltervertrag läuft dann noch 6 Monate weiter. So lange bekommt also der Verwalter noch Geld von Euch. Sprecht mit Eurem neuen Wunsch-Verwalter. Ein guter Verwalter bietet Euch an, die Übergangsfrist kostenfrei zu übernehmen, um Euch den Übergang zu erleichtern.
Die wichtigste Neuerung zur Kündigung ist allerdings: Man muss die Abberufung nicht begründen. Das erspart unangenehme Erklärungen.

Wie findet man einen neuen Hausverwalter?

Sinnvoll ist vor der Kündigung eine Idee für eine Alternative zu haben. Üblich ist drei Vergleichsangebote einzuholen. Falls Ihr bereits einen klaren Favoriten habt, könnt ihr Euch die Vergleichsangebote sehr einfach auf Online-Portalen holen. Ich würde aber unbedingt einen echten Vergleich empfehlen. Sprecht mit Nachbarn und Freunden und holt euch Empfehlungen! Ihr wechselt aus einem bestimmten Grund und solltet Euch sicher sein, dass die Qualität mit dem neuen Hausverwalter besser wird.

Wie beschließt man den Wechsel der Hausverwaltung?

Natürlich solltet Ihr Euch mit der Eigentümergemeinschaft einig sein, dass Ihr die Verwaltung wechseln wollt. Insgesamt müsst ihr drei Beschlüsse fassen:
Abberufen des aktuellen Verwalters
Auswählen und Bestellen des neuen Verwalters
Inhalt des Verwalter-Vertrags (Preis und Leistung).
Ihr könnt die drei Beschlüsse in einer Versammlung durch einfache Mehrheit treffen. Ihr braucht dafür eine Eigentümerversammlung. Die kann auch der Verwaltungsbeirat einberufen. Dafür braucht ihr den aktuellen Verwalter nicht.

Zurzeit ist es schwierig mit den Eigentümerversammlungen. Die Beschlüsse könnt ihr genau so gut im Umlaufverfahren treffen. Allerdings ist dann Allstimmigkeit notwendig. Das heißt, jeder Eigentümer muss aktiv zustimmen.

Wie wird nun der zukünftige Verwalter beauftragt?

Das erfolgt über die formale Bestellung. Der Vertrag mit dem künftigen Verwalter wird vom Verwaltungsbeirat unterschrieben und dem Verwalter wird die Bestellung schriftlich mitgeteilt.
So einfach geht es. Falls ihr mehr erfahren wollt, oder Fragen dazu an uns habt, schaut auf unserer Internetseite https://havau-hausverwaltung.de vorbei und abonniert unseren Kanal, um keine Tipps zu verpassen.

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