Elektronische Patientenakte als Chance für die Medizin (ePA) - Gesundheitscheck von AOK und Stimme

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Beim Gesundheitscheck von AOK und Heilbronner Stimme beantworten Experten alle Fragen rund um die ePA.
Diagnosen, Medikamente und Behandlungen auf einen Blick: Anhand der elektronischen Patientenakte (ePA) sehen Ärzte sofort, welche Krankheitsgeschichte ein Patient mitbringt. Die E-Akte gibt es bereits seit 2021, allerdings müssen Patienten sie bisher ausdrücklich beantragen. Ab dem 15. Januar 2025 soll sich das ändern. Ein neues Gesetz sieht vor, dass ab Januar 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland automatisch eine E-Akte bekommen. Dann gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt: Wer nicht ausdrücklich Nein sagt, erhält die ePA.

Wie klären Krankenkassen über das Thema auf? Welche Chancen bietet die E-Akte für Medizin und Wissenschaft? Und welche Vorbehalte bestehen aktuell noch bei Patienten? Darüber sprachen Experten beim vierten Gesundheitscheck von AOK und Heilbronner Stimme im AOK-Gesundheitszentrum in Heilbronn. Moderiert wurde die Veranstaltung von Tanja Ochs, stellvertretende Chefredakteurin der Stimme.

Die ePA für alle ist ein entscheidender Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und ein großer Vorteil für Patienten und Versicherte“, sagt Thomas Winker, Geschäftsbereichsleiter für Produkte und Services bei der AOK Baden-Württemberg. Die vielen Ordner mit Papier, die bisher die Regale der Ärzte gefüllt hätten, könnten so digitalisiert und überflüssig gemacht werden. Auch Impfbücher brauche es dann zum Beispiel nicht mehr.
Seit August wirbt die AOK bei ihren Mitgliedern für die ePA. Bis Ende November ist die Kampagne laut Winker abgeschlossen. „Bis dahin erhält jeder ein Schreiben.“ Außerdem gibt es ein Informationspaket auf der Homepage. Aufklärung über die elektronische Akte ist laut der Expertenrunde unbedingt nötig. „Das Thema ePA hat in Patientenkreisen noch nicht den Stellenwert, den es eigentlich haben müsste“, so Dr. Michael Preusch, Arzt und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Die Krankenkassen gehen da einen richtigen Weg und machen Werbung.“ Aber auch Ärzte selbst müssten ihre Patienten auf die ePA hinweisen.

Unnötige Mehrfachuntersuchungen könnten mit dem Gebrauch der E-Akte bald der Vergangenheit angehören. „Ein Drittel der Patienten berichten, dass sie schon mal eine Doppeluntersuchung hatten“, so Preusch. So würden Patienten etwa zweimal hintereinander bei verschiedenen Ärzten zur Blutabnahme oder zum Röntgen gehen. Nicht nur aus Kostengründen sei dies überflüssig, doppeltes Röntgen könne auch der Gesundheit des Patienten schaden.
Für die Patienten selbst biete die E-Akte einen direkten Einblick in ihren Krankheitsverlauf sowie die Möglichkeit zur Kontrolle ihrer gesundheitlichen Entwicklungen. „Beispielsweise können Patienten mit Herzschwäche, die täglich ihr Gewicht kontrollieren müssen, ihre Werte kontinuierlich monitoren.“ Auch Wechselwirkungen von Medikamenten können über die E-Akte festgestellt und vermieden werden.

„Wenn ich mehr über mich und meinen Zustand weiß, kann ich selbstwirksam aktiv werden und mich vielleicht auch besser informieren“, sagt Monika Pobiruchin, Wissenschaftlerin an der Hochschule Heilbronn, die zur Digitalisierung des Gesundheitswesens forscht. Die ePA hält sie für „ein gutes Werkzeug, um die Menschen zu mobilisieren, mehr über ihre Gesundheit in Erfahrung zu bringen“. Für die Forschung sei der Zugriff auf die Patientendaten aus der ePA hilfreich, um sie zur Datenanalyse zu nutzen. Als Forschungseinrichtung könne man allerdings nicht so einfach auf die Daten zugreifen, sondern müsse sie für spezielle Forschungszwecke anfragen. Zur reinen Marktforschung dürften die Daten nicht angefragt werden.
Datenschutz bei der ePA - was müssen Patienten angeben, was nicht?
Zum Thema Datenschutz bei der ePA weiß auch Jörg Schiemann Bescheid. Er berät Organisationen, Unternehmen und Patienten zur ePA. „Wenn ich eine Information nicht in der Akte stehen haben will, muss ich aktiv werden“, erklärt er.

„Zum einen kann ich das tun, indem ich die ePA-App meiner Krankenkasse benutze. Zum anderen über die Ombudsstellen, die die Krankenkassen einrichten. Dort kann ich, sofern ich als Versicherter nicht über die App meine ePA verwalte, hingehen und den Widerspruch äußern.“ Neben der Möglichkeit, der ePA grundsätzlich zu widersprechen, könne man auch lediglich der Weitergabe von Daten der ePA zu Forschungszwecken widersprechen.

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