Arbeitgeber hält sich nicht an Sozialplan - Kann der Betriebsrat klagen?

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Nach einer Betriebsänderung hält sich der Arbeitgeber nicht an den mit dem Betriebsrat geschlossenen Sozialplan. Er zahlt einem Arbeitnehmer einfach nicht seine ihm laut Sozialplan zustehende Abfindung.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Ferstl erklärt, dass es nicht so einfach möglich ist, in einem solchen Fall zu klagen. Es gibt aber eine Ausnahme, die jüngst das Bundesarbeitsgericht ausgearbeitet hat. Welche das genau ist? Die Antwort gibt es im Video.

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