Sachverständigengutachten nach Unfall

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema ob man sein eigenes Sachverständigengutachten erstellen lassen darf und wer die Kosten übernimmt.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Kosten eines Sachverständigengutachtens nach einem Unfall. 
Sie werden es vielleicht kennen, wenn sie unverschuldet einen Unfall hatten, dann tritt der Versicherer des Unfallverursachers relativ schnell auf sie zu und bietet an, die Schäden zu beziffern. Wenn dann, sie, als Geschädigter losgehen und ein weiteres Sachverständigengutachten einholen, dann können Sie das auf Kosten des Versicherers tun.
Das wollen viele Versicherer nicht wahrhaben, so nach dem Motto wir haben doch einen Sachverständigen beauftragt und den Schaden beziffern lassen, aber die Gerichte korrigieren das immer wieder und sagen, der Geschädigte kann einen Sachverständigen selber benennen. Er muss sich nicht darauf verlassen, dass der Gutachter aus dem Hause der Versicherung jetzt den Schaden schon richtig beziffern wird. Das schon deswegen nicht, weil dieser Gutachter, wenn man ihn denn so nennen will, ja im Lager dessen steht, der den Schaden letztendlich dann auch begleichen muss. 
Nein, sie haben als Geschädigter immer die Möglichkeit einen Sachverständigen zu beauftragen und dann auch die Kosten dafür, und darum ging es ja auch wieder mal in diesem Rechtsstreit, die Kosten dafür muss dann trotzdem die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen, also die Kosten ihres Zweitgutachtens. 
Aktenzeichen der Entscheidung des Landgerichts Bamberg lautet 3S88 aus 16 Entscheidung vom 13.4 2017. Es gibt zahlreiche gleichlautende Urteile, die in dieser Konstellation dem Geschädigten die Kosten für Sachverständigengutachten ebenfalls zusprechen. 
Wenn Sie Fragen dazu haben, nutzen Sie gerne die Kommentarspalte. Vielen Dank, sie können übrigens auch diesen Kanal abonnieren.“

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