Talsperre Leibis - Lichte

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Die Talsperre Leibis-Lichte ist eine Talsperre im Freistaat Thüringen. Sie liegt nahe Unterweißbach im Lichtetal im Thüringer Schiefergebirge. Ihren Namen hat sie von dem Ort Leibis, dessen 100 Bewohner in den Ort Neu-Leibis umgesiedelt wurden, und dem gestauten Gewässer Lichte, einem Zufluss der Schwarza. Sie dient der Trinkwasserversorgung Ostthüringens und dem Hochwasserschutz. Nachdem mit der Flutung bereits im Februar 2005 begonnen wurde, fand die offizielle Einweihung am 12. Mai 2006 statt. Die Flutung fand bis Mitte 2008 statt. Es ist eine tägliche Entnahme von 43.700 m³ Rohwasser vorgesehen. Der Talsperre ist die Vorsperre Deesbach vorgelagert.

Die Staumauer der Talsperre Leibis-Lichte wurde als Gewichtsstaumauer aus Beton errichtet, da das Schiefer-Gestein und das fast gerade Tal keinen ausreichenden Halt für eine Bogenstaumauer bieten würden. Der Bau der Talsperre wurde im September 2000 nach ca. 20 Jahren Planung begonnen und war sehr umstritten. Der Grundstein wurde am 6. September 2002 gelegt. Im Jahr 2004 war etwa die halbe Mauerhöhe erreicht, und im Februar 2005 wurde mit der Flutung begonnen. Die Talsperre wird auf lange Zeit der letzte große Talsperrenbau in Deutschland sein. Sie ist nach der Rappbode-Talsperre die zweithöchste Talsperre Deutschlands.

Tunnelsysteme
Der Talsperre Leibis/Lichte wird über drei Tunnel und ein Verbindungsbauwerk Wasser zu- oder abgeleitet. Alle Tunnel, außer der Dükeranlage der Sorbitztalquerung, wurden mit einer 38 m langen Vortriebsmaschine gebohrt.

Tunnel Länge Bauzeit Durchmesser Ausbau
Katzestollen 9.806 m 1989–1994 2,70 m nur partiell mit Spritzbeton
Lichtestollen I 3.375 m 1983–1989 2,70 m nur partiell mit Spritzbeton
Sorbitztalquerung 220 m 1989;2004-05 2× 1000 mm Rohre DN 1000
Lichtestollen II 7.334 m 1981–1986 2,70 m nur partiell mit Spritzbeton

Katzestollen
Durch den Katzestollen wird Wasser in freiem Gefälle aus dem westlich der Talsperre gelegenen Katzetal in den Stausee geleitet. Der Einlauf befindet sich nahe dem Ort Katzhütte, der Auslauf in der Nähe der Staumauer. Zur Einleitung des Wassers in den Stollen wurde im Fluss Katze eine Wehranlage gebaut. Seit Anfang 2010 wird über Lösungen beraten, das aus dem Katzestollen austretende Wasser von der Talsperre fernzuhalten, sodass die Orte Oberweissbach und Cursdorf nicht mehr in der Schutzzone liegen

Lichtestollen I
Durch den Lichtestollen I wird das Rohwasser der Talsperre vom Wasserturm unterhalb der Staumauer bis in das Sorbitztal geleitet. Der Tunnel hat eine Steigung von 2,2 Promille, sodass sich im Sorbitztal ein Hochpunkt ergibt. Dieser Höhenunterschied wird durch den Wasserturm an der Staumauer überwunden. Bei einer Direktentnahme aus der Talsperre hätte der Stollen als Druckstollen ausgeführt werden müssen.

Sorbitztalquerung
Die Sorbitztalquerung ist das Verbindungselement zwischen den Lichtestollen I und II und unterquert den Fluss Sorbitz. Sie besteht aus zwei 220 Meter langen Rohrdükern, die jeweils 1989 und von 2004 bis 2005 erbaut wurden. An beiden Talseiten schließen unmittelbar die beiden Lichtestollen an. Man wählte die Variante mit zwei DN 1000 Rohren, im Normalfall wird jedoch nur eine der beiden Leitungen betrieben. An der Anlage in der Nähe von Rohrbach im Sorbitztal sind außerdem zwei Tore untergebracht, die im Wartungsfall einen Zugang zu den Stollen ermöglichen. Sie wurden von 2004 bis 2005 erbaut.

Lichtestollen II
Der Lichtestollen II leitet auf einer Länge von 7.334 Metern das Rohwasser von der Sorbitztalquerung zur Trinkwasseraufbereitungsanlage Zeigerheim. Er hat, wie der Lichtestollen I, ein Gefälle von 2,2 Promille.


Mit den Planungsleistungen zur Errichtung der Talsperre Leibis-Lichte und des angeschlossenen Fernwasserversorgungssystems wurde bereits in den 1970er Jahren begonnen. Es folgten umfangreiche bauvorbereitende Leistungen, wie die Auffahrung der Stollen, die Baufeldfreimachung und die Errichtung der Vorsperre Deesbach.

Nach der Wende ging dem Bau der Talsperre ein langwieriges Genehmigungsverfahren voraus.

2. August 1993: Der Antrag zur Planfeststellung wird eingereicht.
15./21. Juni 1995: Der Thüringer Landtag stimmt einer weiteren Verfolgung des Bauprojektes zu, lässt aber die Stauhöhe um fünf Meter reduzieren.
August 1999: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland klagt gegen eine Anordnung zum sofortigen Bau der Talsperre.
26. August 1999: Die Klage gegen den Sofortvollzug wird vom Verwaltungsgericht Gera abgewiesen. Da der BUND auf Rechtsmittel verzichtet, kann mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden.
Oktober 2001: Der BUND klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss.
17. Oktober 2001: Die Klage wird abgewiesen. Neun Jahre nach der Antragstellung zum Bau herrscht nun endgültiges Baurecht.

Quelle: Wikipedia

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