Wann darf mich die Polizei festnehmen? | Jura Basics | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Heute beantworten wir die Frage, wann mich die Polizei festnehmen darf.

Es genügt, wenn jemand einem gesuchten Straftäter ähnlich sieht oder stark alkoholisiert auf der Straße unterwegs ist: Polizisten haben dann das Recht, die betreffende Person in Gewahrsam zu nehmen beziehungsweise vorläufig festzunehmen.
Wann darf jemand in Gewahrsam genommen werden? Zum einen: wenn Gefahr im Verzug ist. Ein Beispiel: Ein stark alkoholisierter Mann ist auf der Straße unterwegs. Das Risiko ist hoch, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Dann kann die Polizei ihn in präventiven Gewahrsam nehmen, damit nichts passiert.
Auch, um Straftaten aufzuklären, dürfen Polizeibeamte auf den Gewahrsam zurückgreifen. Wenn eine Person verdächtig erscheint, darf sie vorläufig festgenommen werden, damit die Polizei ihre Identität feststellen kann. Wenn den Polizisten vermummte Gestalten auffallen, die hektisch eine Bankfiliale verließen, könnten sie diese erst einmal in Gewahrsam nehmen, um zu prüfen, ob ein Tatverdacht besteht.
Möglich ist das auch, wenn zum Beispiel nach einem Vergewaltiger gefahndet wird und die Polizei einen Mann sieht, auf den die Täterbeschreibung passt. Ein solcher Anfangsverdacht genügt zwar – eine bloße Mutmaßung ist allerdings als Grundlage eines solchen repressiven Gewahrsams nicht ausreichend. So darf ein Polizist zum Beispiel niemanden nur deswegen festnehmen, weil er dunkel gekleidet ist und irgendwie gefährlich aussieht.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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