Ausländische Mieterträge | Vermögensverwaltende GmbH im Musterabkommensfall - Steuerfreistellung!

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In diesem Video geht es um die Besteuerung ausländischer Mieterträge einer vermögensverwaltenden GmbH im DBA – Fall (OECD – MA). Durch das Welteinkommensprinzip sind die Mieteinkünfte grundsätzlich in Deutschland zu erfassen. Nach DBA – Recht sind Vermietungseinkünfte aber im Belegenheitsstaat zu besteuern (Art. 6 OECD – MA). Dies gilt auch, wenn der Grundbesitz im Betriebsvermögen gehalten wird (Art. 6 IV OECD – MA). Dies führt zur Freistellungsmethode in Deutschland. Der Progressionsvorbehalt hat bei einer GmbH ebenfalls keine Auswirkung. Bei einer Nichtbesteuerung im ausländischen Staat kann es jedoch zu einem switch – over kommen, wonach Deutschland die „weißen Einkünfte“ dennoch besteuern darf.

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Steuerberater Marian Schildhorn ist selbständiger Steuerberater in Heidelberg. Seine Kanzlei hat sich auf die Bereiche des internationalen Steuerrechts, Unternehmenssteuerrechts und Steuerverfahrensrecht spezialisiert. Er ist Mitautor steuerrechtlicher Fachbücher, insbesondere zum Thema Unternehmensnachfolge und internationalem Steuerrecht. Seit 2015 ist er Lehrbeauftragter an Hochschulen und Hochschuldozent im Bereich des Ertragsteuerrechts und Umsatzsteuerrechts. Vor seiner Tätigkeit als Steuerberater wurde er bei der baden - württembergischen Finanzverwaltung als Fachprüfer eingesetzt.


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