Handy am Steuer | Lohnt ein Einspruch? | Bundesweite Hilfe vom Bußgeldanwalt

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In diesem Video erläutert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, seine Tätigkeiten als Bußgeldanwalt beim Handyverstoß. Worauf kommt es an, wenn Ihnen vorgeworfen wird, mit dem Handy am Steuer unterwegs gewesen zu sein?

Nähere Infos zum Thema "Handy am Steuer": https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/h...

Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): https://bussgeldcheck.flegl-rechtsanw...

"Der Handyverstoß hat schnell eine Geldbuße, eine Punkteeintragung in Flensburg, und unter Umständen sogar ein Fahrverbot für Sie, zur Folge. Und natürlich wollen Sie das nicht! Aber wie können Sie diese unerfreulichen Folgen verhindern?

In diesem Video werde ich Ihnen erklären, wie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aussehen - und - was Sie nicht tun sollten. Bleiben Sie also dran!

Hallo, mein Name ist Jochen Flegl. Ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.

Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, ob sich ein Einspruch gegen drohendes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot lohnt.

Ok, was kommt denn da so typischerweise in Betracht, wenn Sie den Vorwurf, angeblich mit dem Handy am Steuer unterwegs gewesen zu sein, wieder loswerden wollen?

1. Die Bußgeldstelle kann Ihnen die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen. Beispielhafte Fragestellungen: War es wirklich ein Handy, das Sie am Steuer benutzt haben? Kann man der Aussage eines Zeugen Glauben schenken?

2. Die Fahrereigenschaft bleibt fraglich.

3. Die Geldbuße kann reduziert werden, sodass Sie keinen Punkt in Flensburg bekommen.

4. Falls überhaupt verhängt, kann gegebenenfalls vom Fahrverbot abgesehen werden.

5. Es kann die Verjährung der Ordnungswidrigkeit erreicht werden.

Das war´s aber natürlich noch nicht. Denn, was müssen Sie nun konkret tun oder unterlassen?

Gehen wir zunächst mal davon aus, dass Sie noch kein Schreiben von der Bußgeldstelle bekommen haben. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen unbedingt, nichts zu machen. Melden Sie sich keinesfalls bei der Behörde. Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Verfahren gegen Sie zu fördern.

Außerdem wollen Sie der Bußgeldstelle sicherlich nicht dabei helfen, Ihnen den Handyverstoß nachweisen zu können. Sie wollen auch nicht, dass die Bußgeldstelle aufgrund Ihrer Einlassung, im Zusammenhang mit dem Verstoß, von einer Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgeht und deswegen, überraschenderweise, noch ein Fahrverbot dazukommen soll.

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So, und im nächsten Schritt macht die Bußgeldstelle ernst!

Sollten Sie nämlich einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssten Sie sich darin zum Tatvorwurf nicht äußern. Auch hier gilt, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wissen müssen Sie aber, dass ein Anhörungsbogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Sie sollten also jetzt anfangen, sich zu wehren.

Ich kann an dieser Stelle Einsicht in die Bußgeldakte für Sie beantragen, weil die Informationen, die sich aus der Akte ergeben, sehr wichtig sind, um das Bußgeldverfahren angreifen zu können.
Insbesondere ist die Frage zu klären, ob Ihnen - ohne jeden vernünftigen Zweifel - nachgewiesen werden kann, dass Sie mit einem Handy am Steuer unterwegs waren. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann ich Ihnen zudem empfehlen, ob und wenn ja, wie Sie sich zur Sache äußern sollten.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid zu einem Handyverstoß bekommen haben und Sie sich gegen den Bescheid wehren wollen, dürfen Sie auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.

Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.

Ein bloßer Einspruch reicht aber allermeistens nicht aus. Was gibt es also noch zu tun?

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Wenn Sie uns damit beauftragen wollen, gegen den Vorwurf eines - von Ihnen angeblich begangenen - Handyverstoßes vorzugehen, dann können Sie das aus ganz Deutschland tun. Die bundesweite Bearbeitung von Bußgeldverfahren ist uns sehr gut möglich.

Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf, wenn die Bußgeldstelle Sie bestrafen will. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und verteidigen Sie gern.

Bis bald!"

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Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg

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