Firmenfahrzeuge, 1%-Regel und Fahrtenbuchmethode vor dem AUS, Neues Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH)

Описание к видео Firmenfahrzeuge, 1%-Regel und Fahrtenbuchmethode vor dem AUS, Neues Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH)

➤ Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer: http://steuerfokus.de
➤ BizzCalc der neue und smarte Tischrechner zur Digitalisierung: http://bizzcalc.de
➤ Fahrzeug-Bot und SteuerClass über Firmenfahrzeuge: http://muecke.de/unternehmer
➤ elektronisches Fahrtenbuch (AutoLogg): http://muecke.de/autologg
➤ Jetzt Unternehmer-MANDANT werden: http://muecke.de/zusammenarbeiten

------------------------------------------------------------------------------------------------
Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.de/
------------------------------------------------------------------------------------------------

Firmenfahrzeuge sind ein Dauerbrenner in der steuerlichen Beratung und Gestaltung. Die private Nutzung der Fahrzeuge wird in der Praxis und nach der Gesetzesregel mit der sog. 1 %-Methode bewertet (pauschale Regelbewertung). Als Ausnahmebewertung kommt die Fahrtenbuchmethode in Betracht.

Durch die 1%-Methode wirken sich die Fahrzeugaufwendungen häufig nicht sachgerecht aus. Dies lässt sich durch das Fahrtenbuch vermeiden, welches auch automatisch und ohne viel Aufwand geführt werden kann, z. B. über AutoLogg; http://muecke.de/autologg

Das Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Verfahren VI R 44/20 macht die Fahrtenbuchmethode in sehr vielen Fällen unmöglich. Der Urteilssachverhalt ist nur die Spitze des Eisberg. Wir behaupten, dass dem VI. Senat des BFH das Ausmaß der Entscheidung nicht bewusst war. Viele Unternehmen müssen sich auf Steuernachzahlungen zur Lohnsteuer und Umsatzsteuer einstellen.

UNMÖGLICHKEIT der Fahrtenbuchmethode trotz ordnungsgemäßen Fahrtenbuch, weil neben dem Fahrtenbuch noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein muss.

Mit unseren Tipps und Gestaltungen können Sie Steuern sparen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden.

------------------------------------------------------------------------------------------------

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Комментарии

Информация по комментариям в разработке