NS-Verbrechen: Täter und Justiz

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Dietrich Kuhlbrodt und Jens Rommel sprachen am 15. Juli 2019 im NS-Dokumentationszentrum München mit Christiane Mudra über die juristische Aufklärung der NS-Verbrechen damals und heute. Die beiden Podiumsgäste haben mit ihrer Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, den Holocaust und die Stimmen der Überlebenden in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken und Täter juristisch zu belangen.

Anfang der 1960er Jahre plädierte die Mehrheit der Deutschen dafür einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit zu ziehen. Ein Großteil der Inhaftierten aus den Nürnberger Prozessen war begnadigt worden; deutschlandweit bekleideten „belastete“ Juristen hohe Positionen an Gerichten oder wirkten als Abteilungsleiter im Justizministerium. Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen war blockiert. Als Schuldige galten die „großen Namen“: Hitler, Himmler, Heydrich. Die übrigen Täter begriff man als Befehlsempfänger „in einer Zeit, als das gesamte deutsche Volk irregeführt war“, wie es in einer offiziellen Verlautbarung des Amtsgerichts Frankfurt 1960 zu lesen ist.

Dietrich Kuhlbrodt war in den 1960er Jahren als Staatsanwalt an der Zentralen Stelle der Justizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg tätig. Jens Rommel ist derzeit Leitender Oberstaatsanwalt der Zentralen Stelle Ludwigsburg.

https://www.ns-dokuzentrum-muenchen.de

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