Neue Grundsteuer 2022: Eigentümer und Mieter betroffen | Marktcheck SWR

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Die neue Grundsteuer kommt. Welche Daten müssen Grundstückbesitzer in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland übermitteln?
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 03. Mai 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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Einen ausführlichen Artikel mit allen Informationen rund um die Grundsteuererklärung finden Sie hier: https://www.swrfernsehen.de/marktchec...
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DIE GRUNDSTEUER
Die Steuer wird jedes Jahr von Kommunen auf Immobilien und Grundstücke erhoben. Durch sie wird beispielsweise der Ausbau und Erhalt kommunaler Infrastruktur wie etwa Straßen mitfinanziert. Nun wurde die Grundsteuer reformiert und man muss eine Sondersteuererklärung abgeben.

NEUBEWERTUNG DER GRUNDSTÜCKE
Der Grund für die Neuberechnung liegt im Wert der Grundstücke. Diese Werte wurden seit 1964 nicht mehr aktualisiert. Lag ein Grundstück 1964 noch am Ortsrand, so könnte dieses sich mittlerweile zu einer zentralen Toplage entwickelt und damit an Wert gewonnen haben, so das Bundesverfassungsgericht. Ziel der Erneuerung ist, dass die Besteuerung gerechter wird.

EIGENTUM VERPFLICHTET
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer egal ob von kleinen Wohnungen, großen Häusern, bebauten oder unbebauten Grundstücken sind dazu verpflichtet, dieses Jahr beim Finanzamt eine Sondersteuererklärung abzugeben. Wer nicht in seiner Immobilie wohnt, sondern sie vermietet, darf die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

WANN UND WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG ABGEGEBEN WERDEN?
Die Feststellungserklärung oder auch Grundsteuererklärung muss noch in diesem Jahr gegenüber dem zuständigen Finanzamt gemacht werden: Zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022. Allerdings gehen Fachleute davon aus, dass sich diese Frist noch verlängern wird. Eigentümer-Verbände etwa machen sich aktuell schon dafür stark, dass diese Frist um weitere drei Monate verlängert wird. Die Erklärung muss elektronisch via ELSTER eingereicht werden. Nur in Ausnahmen darf sie auch per Papier eingereicht werden.

DIE BENÖTIGTEN DATEN
Die benötigten Daten unterscheiden sich in den jeweiligen Bundesländern. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuererklärung etwas einfacher. Das Land orientiert sich nicht am Bundesmodell, sondern hat ein eigenes Berechnungsmodell entwickelt: Das nicht unumstrittene Bodenwertmodell. Eigentümer müssen in der Steuererklärung vor allem die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert angeben. In Rheinland-Pfalz und im Saarland orientieren sich die Neuberechnungen am Bundesmodell. Das bedeutet, es erfolgt eine komplette Neubewertung der Immobilie, wofür das Finanzamt sehr viele Angaben zum Grundstück und dem Gebäude verlangt.
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Autorin: Juana Guschl
Bildquelle: Colourbox
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