Fremdwährungen im Fokus der Finanzbehörden – jetzt gilts // Interview mit Dr. Rolf Müller (fintegra)

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Egal, ob US-Dollar, britisches Pfund oder Schweizer Franken. Die Besteuerung von Fremdwährungs-Konten wird rückwirkend neu geregelt und geraten damit zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. im Klartext: ab 2025 halten Banken Kapitalertragssteuer von allen verzinslichen Fremdwährungskonten ein und führen sie an die Steuerbehörden ab. Finanzbehörden werden automatisch Informationen von Steuerpflichtigen einholen, um festzustellen, ob sie Fremdwährungskonten besitzen und wie lange diese geführt werden. Jetzt gilt es, sich auf das neue Zusammenspiel zwischen § 20 EstG und § 23 EstG bei Fremdwährungsforderungen einzustellen und gegebenenfalls Nacherklärungen rechtzeitig anzustoßen. Fragen dazu von Börsenmoderator Andreas Franik an Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Rolf Müller, Geschäftsführender Gesellschafter der fintegra GmbH im Interview - aufgezeichnet auf dem Vermögenstag der V-Bank-AG. #Euro #Dollar #Yen #Franken #Steuern #taxes #Devisen #Währungen #finance #investing

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