Wiederholungstäter? - Ohne Bewährung - True Crime von hier

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Am 13. Juli 2019 endet die unbeschwerte Kindheit eines 15-jährigen
Mädchens in Bergkamen auf unglaublich brutale Weise. Die
Schülerin wird auf dem Heimweg von einem Mann überfallen und an
einem einsamen Bahndamm vergewaltigt. Bei der Tat bricht der
Mann ihr mit Faustschlägen zahlreiche Knochen im Gesicht. Sein
ungewöhnliches Verhalten führt außerdem dazu, dass sich ein
Polizist an eine lange zurückliegende und bisher nicht aufgeklärte
weitere versuchte Vergewaltigung erinnert. Der Prozess dauert fast
ein Jahr – und lässt am Ende viele Fragen offen.
In den heutigen Fall möchte ich gerne mit einem Zitat einsteigen. Und
zwar mit einem Satz von Opfer-Anwältin Christiane Krause-Schumann,
den sie kurz vor dem Ende des Prozesses in ihrem Plädoyer gesagt hat.
Sie hat gesagt: „Der Angeklagte wird hier zu einer zeitlich befristeten
Haftstrafe verurteilt. Doch die Opfer seiner Taten, die werden lebenslang
leiden.“
Ich finde, dieser Satz bringt das Dilemma bei so vielen Straftaten, vor
allem aber bei solchen wie sexuellem Kindesmissbrauch oder – wie in
unserem Fall heute – bei Vergewaltigungen perfekt auf den Punkt. Man
kann den Angeklagten eigentlich gar nicht hart genug bestrafen. Und
man kann vor allem nichts tun, um das Leid der Frauen und Kinder zu
lindern.
Wir sprechen heute über eine Tat, die im Sommer 2019 in Bergkamen
für Entsetzen gesorgt hat und für große Angst vor allem bei Eltern von
jungen Mädchen. Am 13. Juli wurde im Stadtteil Oberaden eine 15-
jährige Schülerin abends auf dem Weg nach Hause vergewaltigt. Dabei
hat der Täter sie derart brutal misshandelt und schwer verletzt, dass
diese Tat wirklich beispiellos ist im Ruhrgebiet in den vergangenen
Jahren.
Das Mädchen war an dem Samstagabend mit Freunden unterwegs. Wie
man das so macht in dem Alter, wenn man gerade anfängt, regelmäßig
an den Wochenenden feiern zu gehen. Ich kann für mich sagen, dass

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