Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wann Steuern bezahlen?

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Immer mehr Rentner und Pensionäre müssen eine Steuererklärung abgeben. Was viele nicht wissen: Senioren haben eine Bringschuld, sie müssen also selbst prüfen, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind. Doch wann genau ist man betroffen? Und wann muss man im höheren Alter tatsächlich Steuern bezahlen? Auf diese Fragen geht Steuer-Experte Martin Frömel vom BdSt Hessen in diesem Video ein und zeigt, wie der Bund der Steuerzahler Senioren unterstützend zur Seite steht.

Eine nützliche Hilfe für die Steuererklärung für Senioren 2022 bietet der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler. Damit vergisst man keine wichtigen Eintragungen. Das Heft kann beim BdSt Hessen auf https://www.steuerzahler-hessen.de/se... kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht).

Wer immer auf dem Laufenden über die Arbeit des BdSt Hessen für die Interessen der Steuerzahler bleiben will, abonniert am besten gleich kostenfrei:

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Ein Rentner, der eine normale Altersrente bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Steuern zu bezahlen sind. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum abdecken. Er beträgt im Jahr 2022 10.347 € und verdoppelt sich bei Ehegatten.
Das bedeutet, dass hier immer Rechnen angesagt ist, wenn es um die Abgabepflicht geht.

Hierzu ein einfaches Beispiel: Der ledige Michael Maier ist seit 2004 in Rente und bezog im Jahr 2022 eine Altersrente von 17.000 € brutto. Weitere Einkünfte hatte er nicht. Von dieser Rente soll ein Betrag von 8.000 € steuerfrei sein. Der Restbetrag von 9.000 € sind die -grundsätzlich-steuerpflichtigen Einkünfte. Da der Betrag unter dem Grundfreibetrag -10.347 € -liegt, muss Michael Maier für 2022 keine Steuererklärung abgeben. Bei Eheleuten, die beide eine Altersrente beziehen, muss gesondert der steuerpflichtige Anteil der Rente ermittelt werden und beide steuerpflichtige Teil dann zusammengerechnet werden. Liegt der Gesamtbetrag unterhalb des Grundfreibetrags von 20.694 €, muss keine Steuerklärung abgegeben werden. Liegt der Gesamtbetrag über 20.694 €, besteht grundsätzlich eine Abgabeverpflichtung.

Wenn Sie zwar verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben, dann heißt das lange noch nicht, dass Sie auch Steuern zahlen müssen.

Ob Sie als Rentner oder Rentnerin tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:
• wie viel Rente Sie erhalten,
• wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente(n) ist,
• ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind,
• wie hoch ggf. Ihre weiteren steuerpflichtigen Einkünfte sind,
• wie hoch Ihre abzugsfähigen Ausgaben sind (z.B. Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten, Spenden etc.).

Eigentlich ist es Sache der Steuerzahler zu prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet sind. Die Finanzämter erhalten jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

Vor allem für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente und dadurch erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen. Deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentner und Rentnerinnen eine Steuererklärung abgeben.

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