25% Kapitalertragsteuer vermeiden: Steuerfreie Gewinnausschüttung Auslandsholding /§ 50d Abs. 3 EStG

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Viele Mandanten gründen eine Holdinggesellschaft im Ausland und dann haben Sie das Problem, dass die deutsche Tochter irgendwann die deutschen Gewinne ausschütten muss an die ausländische Holdinggesellschaft. Dann stellt sich die Frage, muss ich diese ausländische Holdinggesellschaft 25% Kapitalertragsteuer einbehalten? Ja, Sie müssen diese 25% an das Finanzamt abführen.

Christoph Juhn erklärt in diesem Video, wie Sie diese 25% Kapitalertragsteuer komplett vermeiden können und auf 0% reduzieren.

Das deutsche Geld der GmbH muss quasi über die Grenze ins Ausland zur Holdinggesellschaft, es darf aber nicht Gewinnausschüttung heißen. Der Gestaltungsansatz lautet, die Holding gründet eine neue, deutsche GmbH und bewertet die bestehende, operative GmbH. Danach werden diese GmbH Anteile unter die Holding verkauft. Somit hat die neu gegründete GmbH die Beteiligung an der anderen deutschen GmbH. Wenn nun die Gewinnausschüttung an die neu gegründete Holding GmbH erfolgt, sind diese Gewinne nahezu steuerfrei. Wenn jetzt eine Forderung der ausländischen Holding an die neu gegründete GmbH besteht, gilt die Gewinnausschüttung der neuen GmbH nicht als Gewinnausschüttung an sich, sondern kann mit den bestehenden Forderungen verrechnet werden.

0:00 Intro zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer
1:23 Herausforderung der Auslandsholding & gesetzliche Grundlage
5:33 Kapitalertragsteuer vermeiden - Unser Gestaltungsmodell

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► Unser Blogbeitrag zur Steuerfreien Gewinnausschüttung an eine Holding mit Sitz im Ausland:
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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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