Carport / Garage legal ohne Baugenehmigung bauen bundesweit

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Wann braucht man eine Baugenehmigung für Carports/Garagen?

Bundesweit können Carports/Garagen legal ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn alle Vorgaben der jeweils gültigen Landesbauordnung richtig berücksichtigt werden.

Carports /Garagen die keine Baugenehmigung erfordern werden je nach Bundesland als "verfahrensfreie, genehmigungsfreie oder baugenehmigungsfreie Bauvorhaben" bezeichnet.

Welche Vorgaben sind zu beachten damit Carports/ Garagen legal ohne Baugenehmigung gebaut werden können?

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland siehe ausführliche Checkliste auf www.tekmet.de:

Zum Beispiel:
1. max. zulässige mittlere Wandhöhe,
2. max. zulässige Brutto Grundfläche,
3. max. zulässige Dachform, Dachneigung
4. max. Grenzwand Länge entlang einer Nachbargrenze
5. max. Grenzwand Länge an allen Nachbargrenzen zusammen

Zusätzlich gibt noch weitere Vorgaben, die wir alle in unserer Checkliste auf tekmet.de zusammengestellt und ausführlich erklärt haben als Anleitung für Bauherren.

Bauherren können legal selbst alles planen ohne Architekt.

Bauherren dürfen aber keine Planungsfehler bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe, der Brutto Grundfläche, Grenzlänge des Carports/ der Garage machen, weil sonst droht der Abriss des Carports/ der Garage auf eigene Kosten.

Verfahrensfrei, genehmigungsfrei, baugenehmigungsfrei heißt nämlich nicht, dass man frei ist von der Berücksichtigung des Bauplanungsrechts, des Bauordnungsrechts, der örtlichen Satzungen und des öffentlichen Rechts.

Bauherrn sind oft auf sich gestellt, deswegen haben wir TEKMET ARCHITEKTEN eine ausführliche Checkliste mit Anleitung für Bauherrn erstellt, damit Sie Ihr Carport/ Garage richtig planen können.

siehe www.tekmet.de

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