Rabattverträge der TK

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Die Kosten im Gesundheitswesen sind jahrelang stetig gestiegen, vor allem die Ausgaben für Arzneimittel. Um dies zu ändern, hat der Gesetzgeber den Krankenkassen ermöglicht, mit einzelnen Herstellern Arzneimittel-Rabattverträge zu schließen. Dadurch erhalten Krankenkassen Preisnachlässe vor allem auf Generika sowie auf einige Originalpräparate.

Ein Rabattarzneimittel kann anders aussehen oder anders heißen als das bisherige Medikament - es hat aber die gleiche Qualität und enthält den gleichen Wirkstoff. Lediglich Hilfsstoffe, die dem Arzneimittel beispielsweise Form und Aussehen verleihen, können eventuell abweichen.

Weitere Informationen unter: http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/ar...

Dieser Film kann im Rahmen redaktioneller Berichterstattung und mit dem Hinweis "Quelle: Techniker Krankenkasse" verwendet werden.
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