Abgrenzung mittelbare Täterschaft und Anstiftung - Tatherrschaft eines Kindes

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In Folge 39 von nachJuStiert geht es am Beispiel einer aktuellen Strafrechtsentscheidung um den Examens-Dauerbrenner der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme, konkret um die Frage, wie mittelbare Täterschaft von Anstiftung abzugrenzen ist, insbesondere wenn der Tatmittler ein schuldunfähiges Kind (§ 19 StGB) ist. Ist die Tatherrschaft normativ zu bestimmen, so dass eine strafunmündige Person nicht in Betracht kommt, oder kommt es auf die tatsächliche Einsichtsfähigkeit im Einzelfall an?

Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 13.9.2023 – 5 StR 200/23, JuS 2024, 272 (Eisele), auf gewohnt unterhaltsame Weise.

Viel Spaß beim Video!

Zum Beitrag JuS 2024, 272, in beck-online: https://beck-online.beck.de/Dokument?....

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