Hausbrand und Diebstahl - was tun, wenn die Versicherung nur wenig zahlt? | Marktcheck SWR

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Was ist wichtig, damit die Hausratversicherung bei einem Schaden zahlt? Was ist versichert, was nicht? Karl-Dieter Möller hat die Antworten.

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 02.04.2024. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv 

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HAUSRATVERSICHERUNG: SCHÄDEN DURCH BRAND, UNWETTER, WASSERSCHÄDEN
Die Hausratversicherung deckt Schäden an der Einrichtung und ist daher auch für Mieter wichtig. Über die Hausratversicherung ist Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert - also Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des Hauses sind. Mieter sollten eine Hausratversicherung abschließen, Immobilienbesitzer benötigen zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung.

Die Hausratversicherung kommt auf für Schäden durch: Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruch/Diebstahl, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, Leitungswasser, Überspannung.

Der Bund der Versicherten rät, eine Inventarliste aller Gegenstände in Wohnung oder Haus zu erstellen und sie an einem sicheren Ort außerhalb des Zuhauses aufzubewahren. Außerdem sollten Kaufbelege wertvoller Gegenstände aufbewahrt werden.

Im Schadensfall müssen Versicherte ohne Belege plausibel erklären können, dass sie die Sachen tatsächlich besessen haben. Notfalls helfen Fotos bzw. Verwandte oder Freunde als Zeugen. Auch Reparaturrechnungen können den Besitz nachweisen.

ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG
Die Elementarschadenversicherung deckt für Eigentümer oder Mieter Schäden am Gebäude selbst durch Starkregen und Überschwemmung und ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung. Versichert sind – je nach Vertrag – Gebäude oder Eigentum.

HAUSRATVERSICHERUNG UND DIEBSTAHL: HAUSTÜR IMMER ABSCHLIESSEN?
Um sicher zu gehen, dass die Hausratversicherung bei Diebstahl zahlt, ist es besser, die Haustür abzuschließen. Die Tür nur zuziehen ist streitbar – dem Versicherungsnehmer kann dann eine Mitschuld gegeben und die Versicherungsleistung gemindert werden.

Einmal den Schlüssel umdrehen reicht, zumindest aus rechtlicher Sicht. Sicher ist selbstverständlich zweimal umdrehen. Auch wenn man nachts zu Hause ist, die Haustür abschließen, um bei Einbruch und Diebstahl abgesichert zu sein.

SCHLÜSSEL VERLOREN ODER GESTOHLEN: MUSS DIE VERSICHERUNG BEI EINBRUCH ZAHLEN?
Ein Hausschlüssel wird aus dem Auto gestohlen, damit ins Haus eingebrochen und Wertsachen gestohlen. Die Aktentasche mit dem Schlüssel lag gut sichtbar im Auto. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt.

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben klargestellt: Die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel ist ein wirksamer Vertragsbestandteil. Die Hausratversicherung konnte sich hier auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen berufen, demzufolge sie Schäden aus einem Einbruch mit einem echten Schlüssel nur dann erstattet, wenn der Schlüsseldiebstahl nicht auf Fahrlässigkeit des Besitzers beruht – die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel. Die Hausratversicherung musste nicht für den Schaden aufkommen.

EINBRUCH UND DIEBSTAHL DURCH TRICKS
Wenn die Diebe sich durch einen Trick Zugang in das Haus oder die Wohnung verschaffen, kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? Seit Mai 2022 gelten neue Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Versicherungsschutz bei Einbruchsdiebstahl wurde erweitert und umfasst nun auch den Diebstahl aus Kfz, den Trickdiebstahl aus der versicherten Wohnung sowie den Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche.

Es lohnt sich also, den eigenen Versicherungsvertrag zu überprüfen und ihn an die neuen, erweiterten Bedingungen anzupassen.

Mehr zum Thema Versicherungen und der Dokumentation von Schäden hier:

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Autorin: Stefanie Waldschmidt
Bildquelle: Adobe Stock | Thicha
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