Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus: Herausforderungen und Lösungen für Ihr Unternehmen

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Deutsche Unternehmen ab 250 Mitarbeitende unterliegen einer Vielzahl von Verpflichtungen rund um das Thema HinSchG – von der Pflicht zur Errichtung eines Hinweisgebersystems bis zu Vorgaben für die Untersuchung gemeldeter Vorfälle. Ab Dezember dieses Jahres werden beim Fehlen eines internen Meldesystems Bußgelder fällig.

Obwohl für Beschäftigungsgeber mit 50–249 Mitarbeitende zwar noch eine Schonfrist gilt, sind auch sie verpflichtet, die Vorgaben des HinSchG bis zum 17. Dezember 2023 umzusetzen und sollten sich daher schon jetzt darum kümmern.

Gemeinsam mit unserem Webinar-Partner SZA Schilling, Zutt & Anschütz geben wir Ihnen einen Überblick der rechtlichen Auswirkungen des HinSchG für Ihr Unternehmen und erläutern, was Sie jetzt tun müssen, um den Anforderungen des HinSchG gerecht zu werden und so mögliche Verstöße vermeiden. Dabei geben wir Ihnen praktische Tipps zur Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems.

Für weitere Informationen, besuchen Sie unsere Webseite: https://www.integrityline.com/de/

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