Umweltbezogene Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat zum Ziel, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten von Unternehmen in Deutschland zu verbessern. Es verlangt von Unternehmen die Umsetzung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette. Neben menschenrechtlichen Risiken sind hierbei auch einige grundlegende Umweltstandards zu berücksichtigen.

Diesen Umweltstandards widmete sich das Online-Seminar „Umweltbezogene Sorgfaltspflichten nach dem LkSG - Praktische Tipps zur Umsetzung“. Im Rahmen der Online-Veranstaltung beleuchtete der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), welche umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG gelten. Sie erhalten zudem Einblicke in deren praktische Umsetzung.

Falls Ihr Unternehmen Fragen zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt hat, kontaktieren Sie gerne den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ([email protected]). Als Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmen kostenfrei, individuell und vertraulich zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Neben der Beratung gehören auch Veranstaltungen, Workshops, Schulungen und Online-Tools für Unternehmen zum Angebot. Weitere Informationen zum Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie hier: www.helpdeskwimr.de

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