Umsatzsteuer erklärt inkl. Wertschöpfungskette: Definition und Beispiel

Описание к видео Umsatzsteuer erklärt inkl. Wertschöpfungskette: Definition und Beispiel

System der Umsatzsteuer – die Wertschöpftungskette

Viele Produkte, die ein Verbraucher erwerben kann, werden nicht von einem Unternehmen allein hergestellt und veräußert. Die Produkte durchlaufen verschiedene Fertigungsstufen, bis sie den Endverbraucher erreichen. Zum Beispiel von der Urerzeugung über die weiterverarbeitende Industrie, den Groß- und Einzelhandel an den Endverbraucher. Dabei steigt der Wert eines Produktes im Regelfall kontinuierlich an.

Dieser Wertezuwachs oder auch Mehrwert genannt wird vom Staat mit der Umsatzsteuer belastet, die umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Der Mehrwert einer Fertigungsstufe ergibt sich aus der Differenz aus Verkaufs- und Einkaufspreis. Die Höhe der Mehrwertsteuerschuld ergibt sich dann aus der Multiplikation von Mehrwert und Mehrwertsteuersatz. Seit 2007 beträgt der allgemeine Steuersatz 19%. Zum Beispiel Lebensmittel und Bücher unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%.

Schauen wir uns die Wertschöpfungskette an einem konkreten Beispiel an. Es handelt sich um die Herstellung von Tischen. Der Forstbetrieb, der als Urerzeuger das Holz aus dem Wald holt verkauft es an die Tischlerei. Der Nettoverkauspreis beträgt 100 Euro, dazu kommen 19 % Umsatzsteuer von 19 Euro, so dass die Tischlerei dem Forstbetrieb 119 Euro bezahlen muss. Die Tischlerei schafft einen Mehrwert, in dem sie aus dem Holz einen Tisch herstellt und veräußert ihn weiter für insgesamt 476 Euro an den Möbelgroßhändler. Der wiederum verkauft ihn an das Einrichtungshaus mit einen Bruttobetrag von 714 Euro. Der Mehrwert liegt darin, dass der Tisch nun näher am Kunden ist. Der Endverbraucher kann den Tisch dort für brutto 1.190 Euro erwerben. Er zahlt insgesamt 190 Euro Umsatzsteuer. Schauen wir uns die Zahllast der einzelnen Fertigungsstufen noch einmal genauer an. Der Forstbetrieb hat das Holz aus dem Wald geholt. Er ist der Beginn der Wertschöpfungskette. Er muss dem Finanzamt die erhaltenen 19 Euro Umsatzsteuer bezahlen. Die Tischlerei darf sich diese 19 Euro, die der Forstbetrieb bereits an das Finanzamt abgeführt hat, gut schreiben. Dies nennt man gezahlte Vorsteuer. Da die Tischlerei 76 Euro Umsatzsteuer vom Möbelgroßhändler erhält, muss er die Differenz der erhaltenen Steuer minus die bereits bezahlte Steuer an das Finanzamt weiterleiten. Beim Möbelgroßhändler sieht es genauso aus. Er darf sich die bereits bezahlten 76 Euro Steuern gut schreiben und leitet den Betrag der erhaltenen Umsatzsteuer minus der bereits bezahlten Steuer an das Finanzamt weiter. Am Ende der Wertschöpfungskette hat das Einrichtungshaus den Tisch an den Endverbraucher verkauft, der 190 Euro Steuern zahlt. Die bereits abgeführten 114 Euro zieht es von den 190 ab und führt eine Zahllast von 76 Euro an das Finanzamt ab. Die 190 Euro Steuer, die der Endverbraucher am Ende der Wertschöpfungskette bezahlt, ist auch die summierte Zahllast aller Unternehmen. Damit hat die Mehrwertsteuer für die Unternehmen den Charakter eines durchlaufenden Postens, der nicht die Unternehmen selbst, sondern den Endverbraucher treffen soll.

Schauen wir uns den Möbelgroßhändler noch einmal genauer an. Dieser hat von der Tischlerei den Tisch für 400 Euro gekauft und für 600 Euro verkauft. Beim Einkauf hat er der Tischlerei 76 Euro Umsatzsteuer gezahlt und beim Verkauf hat er vom Einrichtungshaus 114 Euro Umsatzsteuer erhalten. An den Staat muss er nur die Differenz der Steuer aus Verkaufs- und Einkaufspreis bezahlen. Deshalb ergibt sich, dass er die 114 Euro von den 76 Euro abzieht und an den Staat 38 Euro Umsatzsteuer bezahlen muss. Hierbei spricht er von einer Zahllast. Nur der Mehrwert wurde besteuert. Da der Möbelgroßhändler sich die 76 Euro quasi gut schreiben lassen kann, spricht er auch von einer Forderung gegenüber dem Finanzamt. Diese Forderung wird auch Vorsteuer genannt, obwohl auf der Rechnung Umsatzsteuer steht. Das liegt daran, dass wir gerade aus der Sicht des Möbelgroßhändlers schauen und für ihn handelt es sich bei der Rechnung der Tischlerei um eine Eingangsrechnung. Da die Tischlerei die 76 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt, darf sich der Möbelgroßhändler diesen Betrag gut schreiben lassen.

---
Hintergrundmusik von http://bensound.com

Комментарии

Информация по комментариям в разработке