Die DIN 77200 schafft ein einheitliches Regelwerk für Sicherheitsdienstleistungen. Sie legt fest, wie Sicherheitsfirmen arbeiten müssen, welche Qualität sie liefern sollen und welche Voraussetzungen Personal, Technik und Organisation erfüllen müssen. Die Norm besteht aus drei Teilen und definiert klare Anforderungen für stationäre, mobile und besondere Sicherheitsbereiche. 🙂
Stichpunkte:
• Teile: DIN 77200 Teil 1, Teil 2, Teil 3
• Ziel: Einheitliche Standards für Vergabe und Qualität
• Änderungen: neuer Titel, Aufteilung in drei Teile, Geld und Wert herausgenommen
• Anforderungen: Organisation, Versicherung, Risiko- und Qualitätsmanagement
• Führung: Einsatzleitung mit qualifizierten Kräften
• Verträge: alles schriftlich, Nachweise wie Gewerberegister, Steuerunterlagen
• Dienstanweisung: objektbezogen, immer verfügbar, jährliche Prüfung
• Subunternehmen: nur mit Genehmigung
• Personal: Fest angestellt, Wohnsitz EU/EFTA, Führungszeugnis
• Weiterbildung: jährliche Pflichtstunden, Ersthelfer, Interventionsschulung
• Dokumentation: lückenlos, Meldewesen, Berichte
• Schließmittel: Übergabe quittieren, codiert ohne Objektangaben
• Einsatzkonzept: kunden- und objektbezogen, Qualifikation der Kräfte
• Kontrollsysteme: erlaubt wie Video, WKS, Leitstelle
• Objektschutz: klare Aufgaben, Einweisung, Funktionskontrolle
• Diensthunde: nur geprüfte Hunde, jährliche Überprüfung
• Alarmdienst: Alarme annehmen, prüfen, Maßnahmen einleiten
• DIN 77200-2: besondere Bereiche wie Veranstaltungen, ÖPV, besondere Objekte, Flüchtlingseinrichtungen
• Ausrüstung: abgestimmt nach Gefährdungsbeurteilung (z. B. Handschuhe, Funk, Einsatzmittel)
• Qualifikation: spezielle Schulungen für Führung und Kräfte 🚨
• DIN 77210: eigene Norm für Geld- und Wertdienste (zwei Teile)
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