Photovoltaik, Ablehnungen der Entnahme und Lösungen zum USt-Nullsteuersatz beim Strom-Eigenverbrauch

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Plattenbergmodell - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : http://plattenbergmodell.de/
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(bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet und auch KEINE Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis)
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
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Mit dem Jahressteuergesetzt 2022 wurde der Nullsteuersatz (0%) für die Lieferung von Solarmodulen, Batteriespeichern und Photovoltaikanlagen eingeführt. Die Neuregelung gilt erst für Lieferungen ab dem 1. Januar 2023.

Für Altanlagenbetreiber kommt der Nullsteuersatz zu spät. Die Altanlagenbetreiber müssen den Strom-Eigenverbrauch auch zukünftig besteuern. Die Umsatzsteuer für den Strom-Eigenverbrauch kann mit dem von uns entwickelten Entnahmemodell aus dem Plattenbergmodell vermieden werden. Das BMF-Schreiben vom 27.2.2023 bestätigt das Entnahmemodell, unter Berücksichtigung einer 90%igen-Schikane-Hürde. Diese Schikane-Hürde wurde auch wegen unserer Initiative vom BMF selbst wieder aufgeweicht. Soweit so gut.

Die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich aber schwierig, da Finanzämter oder Bearbeiter in Finanzämter die BMF-Schreiben nicht anerkennen, nicht verstehen oder nicht richtig umsetzen. Anträge auf Entnahmen bzw. die Erklärungen über die Entnahmen der Photovoltaikanlagen werden abgelehnt. Während aus Bayern, Nord-Rheinwestfalen, Rheinland-Pfalz überwiegend Bewilligungen bestätigt werden, werden in Baden-Württemberg alle Antrage, Erklärungen und Fragen in diesem Zusammenhang zurückgestellt.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Hilfe zu Photovoltaikanlagen
http://muecke.de/pv-lfst-bayern

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
http://muecke.de/PV-MdF-NRW

Die Begründungen bei Ablehnungen sind haarsträubend und kurios und machen Probleme in den Finanzämtern offensichtlich. Das BMF hat das Problem, dass das BMF-Schreiben nicht umgesetzt wird.

Hinweis:
Wichtig für den Vorsteuerabzug und die Unternehmenszuordnung bis 2022 war, dass bei der Anschaffung eine mindestens 10%ige unternehmerische Nutzung geplant war. Diese Voraussetzung ist unabdingbar. Bestand diese Absicht nicht, dann scheitert der Vorsteuerabzug an der sog. 10%-Hürde. Insbesondere alle Betreiber, die die PV-Anlage im 2. Halbjahr 2022 angeschafft haben, müssen genau hinschauen und prüfen.

Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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