Neue Hinzurechnungsbesteuerung ab 2024: International nur 15 % Steuern

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15 % Steuern mit einer Briefkastenfirma im Ausland – geht das wirklich? Prof. Dr. Christoph Juhn beleuchtet in diesem Video die aktuellen Möglichkeiten internationaler Steuerstrukturen und zeigt, welche Konsequenzen sich aus der Hinzurechnungsbesteuerung für Unternehmen, aber auch Privatpersonen, ergeben. Erfahren Sie, welche Fallstricke zu beachten sind, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich aus der Absenkung des Niedrigsteuersatzes auf 15 % ab 2024 ergeben und wie Doppelbesteuerungsabkommen zur Steuerreduzierung genutzt werden können.

0:00 Einleitung & Intro
1:04 Sinn und Zweck der Hinzurechnungsbesteuerung
1:48 Anwendungsfall der Hinzurechnungsbesteuerung
3:09 Problem der Niedrigbesteuerung
4:18 Gesetzesänderung zum 2024: Nur noch 15% Mindestbesteuerung
4:49 Gestaltungsmöglichkeit in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen
6:21 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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