Das Hausgeld Teil 2 | Umlagefähig, nicht umlagefähig, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und co.

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In Teil 2 zum Thema Hausgeld erfährst du alles, was das Hausgeld beinhaltet. Für dich als Investor ist es extrem wichtig, welcher Teil des Hausgeldes umlagefähig und welcher nicht umlagefähig ist. Wir schauen uns gemeinsam einen Wirtschaftsplan, eine Hausgeldabrechnung und eine Betriebskostenabrechnung an. Die Betriebskostenabrechnung ist eine Welt für sich und um sie zu verstehen, schauen wir uns ein echtes Beispiel aus der Praxis an. Wenn du dem Mieter die Betriebskostenabrechnung zu spät zusendest und dieser eine Nachzahlung hat, kannst du nichts mehr zurück verlangen.

Ein Großer Teil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage. Die Höhe ist abhängig von den Ausstattungsmerkmalen des Objektes und dem Alter. Wenn diese mal nicht reicht, müssen Investoren mit Sonderumlagen rechnen.

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