Firmenfahrzeuge steuerfrei verkaufen, Entscheidung Bundesverfassungsgericht, Aufwandseinlage und 50%

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.de/
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Firmenfahrzeuge sind ein Dauerbrenner in der steuerlichen Beratung und Gestaltung. Die private Nutzung der Fahrzeuge wird in der Praxis häufig mit der sog. 1 %-Methode (pauschale Regelbewertung) bewertet. Als Ausnahmebewertung kommt die Fahrtenbuchmethode in Betracht.

Durch die pauschal bewertete Privatnutzung wirken sich die Fahrzeugaufwendungen häufig nicht sachgerecht aus. Dies lässt sich durch das Fahrtenbuch vermeiden, welches auch automatisch und ohne viel Aufwand geführt werden kann, z. B. über AutoLogg; http://muecke.de/autologg

Wenn sich schon die laufenden Fahrzeugaufwendungen steuerlich nicht auswirken, dann sollte der Gewinn aus dem Verkauf des Fahrzeugs auch steuerfrei sein. Ein Unternehmer aus Sachsen, ein freiberuflicher Gutachter ist mit dieser Frage vor das Sächsische Finanzgericht (Az. 5 K 1362/15), den Bundesfinanzhof (Az. VIII R 9/18) und zuletzt vor das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2161/20) gezogen.

Mit unseren Tipps und Gestaltungen können Sie Steuern sparen und unnötige Steuerbelastungen vermeiden.

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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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