Rapsöl statt Diesel tanken - funktioniert das? Erlaubt oder verboten? (Mercedes W124 300TD OM603)

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Rapsöl statt Diesel tanken - funktioniert das, und ist das erlaubt oder verboten? (beim Mercedes W124 300TD OM603 Saugdiesel)

Hier tanke ich bei meinem 27 Jahre alten 1992er Mercedes W124 300TD mit ca. 660.000 km auf dem Tacho (mit altem Saugdiesel-Motor OM603 mit 6 Zylindern, 3 Liter Hubraum und 110 PS, original ohne irgendwelche Umbauten) bei ca. 10° C Außentemperatur probeweise zu Testzwecken und für dieses Video 15 Liter Rapsöl vom Aldi für 0,99 €/l statt Diesel für 1,23 €/l.

Die einzige Umrüstung sind 7 ( 6+1 für Stopphebelwelle) PÖL-resistente Viton-Dichtungsringe an der Einspritzpumpe: http://www.monopoel.de/catalog/ring-f...

ACHTUNG: Nicht nachmachen, erstens ist das steuerrechtlich evtl. nicht erlaubt, sondern vielleicht verboten! Und bei neuen Dieselfahrzeugen verursacht das wahrscheinlich sogar Schäden an Motor, ESP und anderen Teilen!

Laut der Seite https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen... müsste ich jetzt dafür eine Steueranmeldung abgeben, Ziat:

"Sobald durch Sie das Pflanzenöl zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt wird, entsteht die Energiesteuer und Sie werden Steuerschuldner. Sie sind nach dem Energiesteuergesetz dazu verpflichtet, bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abzugeben und den Steuerbetrag zu entrichten."

Ich habe bereits ein Mal eine Steueranmeldung über 1 Liter getanktes Sonnenblumenöl beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben um dann dort den dafür zu zahlenden Steuerbetrag zu entrichten, worauf ich jedoch keinen Steuerbescheid und keine Antwort vom denen erhalten habe...!?

Nach meinen Recherchen sind das 47,04 ct Energiesteuer pro getanktem Liter Salatöl. Mir liegt aber auch ein Schreiben vom Hauptzollamt Itzehoe aus dem Jahr 2018 vor, nach dem man bei Energiesteuer-Beträgen unter 10 € pro Tankvorgang auf eine Steuereranmeldung legal verzichten kann - ob das auch heute noch gilt bin ich mir (noch) nicht sicher...

In der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung vom 2. August 2007 soll ein Erlass vom 17. Juli 2007 mit der Regelung zum Biokraftstoffquotengesetz sein, wo unter Punkt 14 stehen soll: "In Fällen, in denen Endanwender durch Bestimmen zu Biokraft- bzw. Bioheizstoffherstellern werden, ist auf die Abgabe einer Steueranmeldung zu verzichten, sofern der zu erhebende Abgabebetrag nach einer Inanspruchnahme der Steuerentlastung weniger als 10 Euro betragen würde."

Da ich als Privatperson keinen Herstellungsbetrieb für Kraftstoff habe müsste für mich außerdem bezüglich der Steuerfrage § 9 EnergieStG Abs. 1 gelten: "(1) Werden Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 außerhalb eines Herstellungsbetriebes hergestellt, entsteht die Steuer mit der Herstellung." Also ist die Steuer nicht jährlich fällig sondern beim Tanken.

https://de.scribd.com/document/776555...
BMF-Erlass III A 1 - V 9905/06/0001 (Verwendung von Pflanzenöl in Anlagen nach § 3 EnergieStG)
Zitat: "7. Kleinbetragsregelung
Eine aufgrund der Nichterfüllung der Quotenverpflichtung nach § 37c Abs. 2 BImSchG durch die Zentralstelle Biokraftstoffquote zu erhebende Abgabe wird nicht festgesetzt, sofern der zuerhebende Abgabenbetrag weniger als 10 EURO beträgt."

Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung!
Und natürlich alles ohne Gewähr!

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