Pfusch und hohe Preise: Welche Rechte habe ich bei Handwerker-Problemen | Marktcheck SWR

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Die Handwerker kommen nicht mehr, der Putz fällt von der Wand, die Rechnung übersteigt den Kostenvoranschlag: Diese Rechte hat man als Kunde, wenn Handwerker pfuschen.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 17. Mai 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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DER HANDWERKER KOMMT NICHT
Der Handwerker ist bestellt, aber der Kunde wartet vergeblich auf das Erscheinen zum vereinbarten Termin. Das ist ärgerlich, vor allem, wenn man für den Termin extra Urlaub genommen hat. Doch für diesen Urlaubstag muss der Handwerker den Kunden in der Regel nicht entschädigen. Ausnahmen können lediglich ein unbezahlter Urlaubstag, Selbstständige oder Freiberufler bilden, vorausgesetzt der Schaden lässt sich, beispielsweise in Form eines deswegen entfallenen Honorars, konkret beziffern. Eine Entschädigung ist ebenfalls möglich, wenn zum Beispiel eine Wohnung wegen der Verzögerung erst später vermietet werden kann und somit ein finanzieller Schaden beim Eigentümer entsteht.

VORAUSZAHLUNG
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Handwerker vorleistungspflichtig. Deshalb sind Klauseln über Vorkasse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Als individualvertragliche Vereinbarung zwischen Handwerker und Kunde ist eine Bezahlung vorab allerdings möglich. Da der Handwerker durch die Vorleistungspflicht ein hohes Risiko trägt und nicht jeden Auftrag annehmen muss, ist er in der Regel in der besseren Verhandlungsposition. Kunden sollten sich über eine Vorauszahlung aber trotzdem gut Gedanken machen und sich möglichst nur auf Zug-um-Zug-Leistungen einlassen. Denn sonst geben sie ihr einziges Druckmittel für eine mangelfreie Handwerkerleistung aus der Hand.

PFUSCH AM BAU
Der Handwerker ist dazu verpflichtet, eventuelle Schäden, die durch ihn verursacht wurden, zu beseitigen. Allerdings sind dabei gesetzliche Fristen einzuhalten. Diese Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Arbeit und beträgt, falls nichts anderes vereinbart, fünf Jahre. Wenn innerhalb dieser Zeit Schäden festgestellt werden, die auf Baupfusch zurückzuführen sind, ist der Handwerker dazu verpflichtet, sie zu beseitigen.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker ist nicht zwingend vorgeschrieben. Daher sollten Kunden im besten Fall darauf achten, dass der zu beauftragende Handwerksbetrieb versichert ist. Für Schäden bei anderen, wie Nachbarn, hilft es auch, wenn man selbst eine Haftpflichtversicherung hat. Denn sonst gilt: Wenn der Handwerker beim Nachbarn Schäden verursacht und diese selbst nicht bezahlen kann, muss der Auftraggeber dafür haften.

Autoren: Angelika Scheffler-Ronen, Martin Küstermann
Bildquelle: Colourbox

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