Arbeitstrend Teilzeit - Viele Mitarbeiter kennen ihre Rechte nicht

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Jede zweite Frau und mittlerweile bereits jeder fünfte Mann hat seine Arbeitszeit reduziert. Der Trend ist aufsteigend. „Laut Gesetz kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Reduzierung seiner Arbeitszeit verlangen“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Nur bei sehr schwerwiegenden Gründen kann der Arbeitgeber dies ablehnen. „Dies kann zum Beispiel sein, dass für den Mitarbeiter kein passender Ersatz zu finden ist, oder das Schichtsystem im Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann“, so der Experte der Anwaltauskunft.

Den meisten Streit gibt es nach Erfahrung von Arbeitsrechtlern bei der Verteilung der Arbeitszeit. „Wann ein Arbeitnehmern arbeitet, ist grundsätzlich die Entscheidung des Arbeitgebers. Man sollte also eine einvernehmliche Lösung suchen“, empfiehlt Swen Walentowski. Bei großen Betrieben kann bei diesen Fragen der Betriebsrat mit eingeschaltet werden.

Derzeit berät der Gesetzgeber über einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle. Derzeit gibt es diesen Anspruch nicht. Teilzeitarbeiter müssen sich auf Vollzeitstellen im eigenen Unternehnehmen erneut bewerben.

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