Entscheidung des BGH: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

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Die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Banken und Investor:innen den Staat um Milliardenbeträge betrogen haben, sind strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof erstmals in einem Grundsatzurteil bestätigt. Damit wurden zwei britische Aktienhändler rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt.
Die Verteidiger hatten argumentiert, die Geschäfte seien wegen einer Gesetzeslücke nicht strafbar gewesen. Dieser Ansicht widersprach der BGH allerdings. Die Angeklagten hätten vorsätzlich gehandelt und die Geschäfte nur betrieben, um die Finanzämter zu Steuererstattungen zu veranlassen.
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investor:innen, Banken und Aktienhändler:innen den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Mehr Informationen zur Entscheidung des BGH:
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/...

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