Führerschein entzogen? – Was tun? – Tipps vom Anwalt / Strafverteidiger in Freiburg

Описание к видео Führerschein entzogen? – Was tun? – Tipps vom Anwalt / Strafverteidiger in Freiburg

https://rappaport-stolterfoth.de/fahr...

Der Ratgeber Strafrecht von Rappaport & Stolterfoth Rechtsanwälte:
https://rappaport-stolterfoth.de/ratg...

Heute: Führerschein in Gefahr? – und was Sie tun können.

In einem Strafurteil kann Ihnen auch „der Führerschein weggenommen werden“. Das kann zweierlei bedeuten:

Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, kann also zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Dabei wird Ihnen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vom Gericht verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen. Den Führerschein müssen Sie in dieser Zeit zwar abgeben, erhalten ihn aber nach Ablauf des Fahrverbots ohne weiteres wieder zurück. Neuerdings kann ein Fahrverbot auch bei Delikten verhängt werden, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr oder zu Fahrzeugen aufweisen.

Was ist die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Von einer Entziehung der Fahrerlaubnis spricht man, wenn die behördliche Erlaubnis zum Führen eines KFZ durch das Urteil dauerhaft erlischt. Mit anderen Worten: Sie verlieren den Führerschein komplett.

Diese Maßnahme kann das Gericht allerdings nur verhängen, wenn es um eine Tat geht, bei der sich gezeigt hat, dass Sie zum Fahren eines Autos ungeeignet sind. Das ist häufig bei Verkehrsdelikten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht der Fall, kann aber auch bei anderen Straftaten vorkommen, wenn der Täter dabei ein Kraftfahrzeug geführt hat. Wenn Sie wieder Auto fahren wollen, müssen Sie bei der Behörde eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Das ist aber erst nach einer vom Gericht festgelegten Sperrfrist möglich, die bis zu fünf Jahren betragen kann (und in besonders schlimmen Fällen sogar lebenslang). Häufig macht die Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung davon abhängig, dass Sie sich einer Fahreignungsuntersuchung unterziehen (medizinisch-psychologische Untersuchung – MPU, im Volksmund Idiotentest genannt). Auch schon vor Abschluss des Verfahrens ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.

Wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist, werden wir Sie selbstverständlich beraten, wie diese oftmals sehr belastende Folge vermieden werden kann. Auch bei Problemen rund um das Thema Führerschein und Fahrerlaubnis außerhalb des Strafverfahrens stehen wir Ihnen gerne mit kompetentem Rat zur Seite.



KONTAKT
Telefon: 0761 4587548-0
Internet: https://rappaport-stolterfoth.de
E-Mail: [email protected]

Комментарии

Информация по комментариям в разработке