Break Dancer - Wingender { VIP Video / Offride / POV } [ Landau Maimarkt 2022 ]

Описание к видео Break Dancer - Wingender { VIP Video / Offride / POV } [ Landau Maimarkt 2022 ]

Break Dancer - Wingender VIP Video Landau Maimarkt 2022

Herzlichen Dank geht hiermit noch einmal raus an die Familie Wingender, dass ich bei euch ein VIP Video machen durfte! :)

Danke fürs Zuschauen!
Weitere Infos zu den Partnerkanälen, Social Media, Equipment, den Technischen Daten, sowie dem Datenschutz hier: { Mehr anzeigen }

Fahrpreis: 4€

Partnerkanäle:
Speed Ride:    / speedride-hardwithride  

Social Media:
Tiktok:   / kirmesfanrheinlandpfalz  
Instagram:   / kirmesfanrheinlandpfalzyt  
Twitch:   / kirmesfanrheinlandpfalz  
Meine Webseite: https://kirmesfanrheinlandpfalz.jimdo...
Facebook:   / kirmesfanrheinlandpfalz-108270870779584  
Discord:   / discord  
Interaktive Karte: https://www.google.com/maps/d/u/0/vie...
Geschäftliche Anfragen: [email protected]

Equipment:
Kamera 1: GoPro Hero 5 Black 4K ( Ersatzkamera )
Kamera 2: GoPro Hero 8 Black 4K ( Hauptkamera )
Stick: GoPro El Grande
Befestigung: GoPro Jaws Flex Klemme
Befestigung 2: Ishoxs Shark
Schneideprogramm: Sony Vegas Pro 17

Technische Daten:
.Schausteller: Mario Wingender (Mayen)
Hersteller: Huss (D)
Typ: Break Dance 1 (Nr. 52)
Baujahr: 1994
Maße (BxTxH): 20 x 20 m
Anschluss: 100 kW
Kapazität: 32 Personen in 16 Gondeln

Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass ich eure Einwilligung nicht benötige, um das Video zu veröffentlichen.

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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