1.800 EUR Geldstrafe für „Sieg Heil“ Kommentar auf Facebook

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Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, sich nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches strafbar gemacht zu haben. Auf Facebook hatte er sich mit Impffanatikern gestritten. Ein Nutzer forderte Querdenker einfach einzusperren. Dies erzürnte meinen Mandanten, der kurz vor dem Schlafengehen einfach mit der Parole „Sieg Heil“ kommentierte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Amtsgericht Künzelsau wollten im Strafbefehl 120 Tagessätze a 50 € Geldstrafe. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und vieler InstanzGerichte darf nach 86a nicht bestraft werden, wer mit seiner Äußerung klar die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt. Stichwort: durchgestrichenes Hakenkreuz Symbol. Da der Mandant die Parole Sieg Heil nicht mit weiteren Kommentaren versah, tat sich die Richterin schwer festzustellen, dass für den Durchschnitts-Betrachter die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus evident ist.

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