Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: BFH erkennt Lücke im Gesetz

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Die Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis kann man dank einer Lücke im Gesetz elegant vermeiden. Tatsächlich urteilte der BFH vor einigen Monaten, dass keine Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis anfällt, wenn es um Inlandsvermögen geht und sowohl Erblasser als auch der Empfänger, dem das Vermächtnis zusteht, im Inland beschränkt steuerpflichtig sind. Zwar bedeutet das, dass eine Person tatsächlich das Erbe antritt. Doch das Vermächtnis verpflichtet die Erben dazu, das Erbe an eine andere Person herauszugeben. Denn das Vermächtnis ist eine Herausgabeanspruch gegenüber den Erben. Auf diesen Vorgang hat das Erbschaftsteuerrecht aber keinen Bezug genommen. Somit gibt es keine Rechtsgrundlage, um Erbschaftsteuer bei einem Vermächtnis zahlen zu müssen. Dabei gilt diese Lücke zur Erbschaftsteuer bei Vermächtnis sowohl für Immobilien als auch für Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen.

0:00 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis - Einleitung
1:22 Erbschaftsteuer vermeiden: Gestaltung im Ausland
2:23 Erbschaftsteuer: Lücke im Gesetz
3:40 Vermächtnis, was ist das?
4:20 Vermächtnis: Anspruch auf Herausgabe des Erbes
5:07 Erbschaftsteuer bei Vermächtnis: Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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