Familienrichter Jürgen Rudolph, "Vater" der Cochemer Praxis, über kindgerechte Sorgerechtsverfahren

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Familienrichter Jürgen Rudolph, ursprünglich Spezialist für Bausachen, verschlug es kurz nach der Familienrechtsreform 1978 in das Moselstädtchen Cochem, wo man ihm das unbeliebte Ressort für Familien- und Sorgerechtssachen übertrug, - gegen seinen Willen. Aus seiner mangelnden Konformität erwuchs ein Glücksfall für das deutsche Familienrecht: die "Cochemer Praxis", heute noch vorbildlich und zukunftsweisend für deutsche Sorgerechtsverfahren. Richter Rudolph versammelte 25 Jahre lang Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Sachverständige und Richter am runden Tisch und führte ein: schnelle Intervention innerhalb 14 Tagen, wenige und kurze Schriftsätze, in denen keine schmutzige Wäsche gewaschen wird, grundsätzlich kein Sorgerechtsentzug, mit dem Ziel: die getrennten Eltern zurück in ihre gemeinsame Elternverantwortung holen. Wie das geht, berichtet der weltweit gefragte Gastredner auf der Konferenz für paritätische Doppelresidenz 2014 am 11. Juli in Bonn, (www.twohomes.org). Jürgen Rudolph ist auch an dem Dokumentarfilmprojekt "Endstation Kindeswohl" (www.endstation-kindeswohl.de) beteiligt, indem er als Rechtsanwalt vergeblich versuchte, den verfahrenen Sorgerechtsstreit um ein 3-jährige Mädchen zu lösen, das seinen Vater verlieren soll und dessen Fall der Film entlang der skandalösen Akten und der Aussagen der Verfahrensbeteiligten und zahlreicher weiterer berührender Dokumente beleuchtet und ausgehend von diesem Einzelfall aufdeckt, dass im Elternstreit vor deutschen Familiengerichten immer noch jedes Jahr Zigtausenden von Kindern grundsätzlich und systematisch von Amts wegen ihre Väter oder (seltener) Mütter entzogen wird, obwohl die verheerenden psychosozialen Folgen für die betroffenen Kinder seit Jahren erforscht und bekannt sind.

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