Clemens Schad: Art. 1 GG gewaltenteilungsförmiger Verpflichtungsinhalt und Individualverpflichtung

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In Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG "Verpflichtung aller staatlicher Gewalt" ist der gewaltenteilungsförmige Verpflichtungsinhalt, -- i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG "die drei Staatsgewalten", -- und dessen Konsequenz: die "Verpflichtung aller" und damit die Individualverpflichtung aller, z.B. weil alle Staatsbürger/innen in der Verwaltung erfasst sind und weil in der Gesetzgebung alle Staatsbürger/innen als Wähler/innen inbegriffen sind, weil jedes Individuum Normadressat der wichtigsten Gesetze ist, und auch letztlich immer wegen Art. 20 Abs. 2 GG "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", bestätigt durch Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Schlusssatz GG.

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