Bundeskanzler Scholz: Im Alltag ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nichts

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Berlin (wbn). Es war ein starker Kernsatz seiner Regierungserklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und ein klares Versprechen an die Bürger: "In Ihrem Alltag, hier und heute, ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts!" Daran wird Bundeskanzler Olaf Scholz künftig gemessen werden.
Der Bundestag hat sich am Dienstag, 28. November 2023, im Rahmen einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 befasst.
In seiner Regierungserklärung verteidigte Bundeskanzler Scholz die Entscheidung seiner Regierung für den Nachtragshaushalt 2021. Rechtliche Fragen seien damals noch nicht abschließend geklärt gewesen, man habe eine Einschätzung vorgenommen, die nun verworfen worden sei. „Das Bundesverfassungsgericht hat damit Klarheit geschaffen und das Gericht hat das letzte Wort“, sagte der Kanzler. Scholz führte aus, dass das Urteil eine „neue Realität“ schaffe, und zwar für die Bundesregierung, aber auch für alle Regierungen in den Ländern. Mit Blick auf den vorgeschlagenen Nachtragshaushalt führte Scholz an, warum aus Sicht der Bundesregierung eine Ausnahme von der Schuldenbremse wieder nötig sei.

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