7 Jahre Sperrfrist: steuerfreier GmbH-Verkauf nach Einbringung | Prof. Dr. Christoph Juhn

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Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH bedingt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Dies gilt auch bei Einbringung der GmbH in eine Holding (Anteilstausch). Um die GmbH dennoch fast steuerfrei innerhalb der Sperrfrist zu verkaufen, gründet die GmbH eine Tochter-GmbH, indem man das Betriebsvermögen überträgt und dabei die stillen Reserven aufdeckt. Dies führt zu einem Gewinn. Den kann man ausschütten, wenn ein Investor eine Einlage im Verkaufswert der GmbH leistet. So übernimmt er die GmbH-Anteile.

0:00 Einleitung & Intro
1:08 Sperrfrist bei Einbringung & Anteilstausch
2:50 Folgen eines Sperrfristverstoßes
4:30 Sperrfrist umgehen - Unsere erste Gestaltung
7:20 Zweite Variante zur Umgehung der Sperrfrist
11:48 Besteuerung der Gewinnausschüttung
12:33 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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