Pressekonferenz: Vorstellung der Studie "Lohn statt Taschengeld"

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Am 12. Dezember 2023 wurde in der WU Wien eine Studie präsentiert, die Kosten der aktuellen Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen mittels „Taschengeld“ jenen einer sozialversicherungspflichtigen Entlohnung mittels „Lohn“ gegenüberstellt.

Rund 28.000 Menschen mit Behinderungen sind derzeit in Tages- und Beschäftigungsstrukturen (sogenannten „Werkstätten“) tätig. Im Rahmen ihrer Beschäftigung sind sie unfallversichert und beziehen ein monatliches Taschengeld zwischen 35 und 100 Euro. Ausgehend von langjährigen Forderungen von Selbstvertreter* innen und Behindertenorganisationen sieht das Regierungsprogramm 2020-2024 vor, dass Beschäftigte in Tages- und Beschäftigungsstrukturen künftig eine Entlohnung mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung erhalten sollen. Erforderliche Schritte sollen mit den zuständigen Ländern erarbeitet werden.

Selma Sprajcer vom NPO-Kompetenzzentrum der WU Wien wurde vom Sozialministerium beauftragt, mit Christian Grünhaus und Benedikt Nutzinger finanzielle Auswirkungen einer solchen Umstellung zu berechnen. Die Forscher*innen verglichen den Ist-Zustand mit einem Alternativ-System, bei dem eine Entlohnung in Höhe von 1.180 Euro brutto (14-mal pro Jahr) das Taschengeld ersetzt. Der Betrag sei den Forscher*innen zufolge so festgelegt worden, da ab dieser Höhe vielfach keine weiteren Leistungen aus der Sozialhilfe bezogen werden müssten. Während diese Ansprüche wegfallen würden, biete das Alternativ-System die Möglichkeit, Versicherungszeiten zu sammeln und einen Anspruch auf eine Alterspension zu erwerben. Die Entlohnung würde Kürzungen bei Transferleistungen überkompensieren.

„Die finanzielle Belastung der Einführung eines sozialversicherungsrechtlichen Entgelts für Menschen mit Behinderung ist somit überschaubar, wenn Bund, Länder und Sozialversicherungen gemeinsam betrachtet werden“, führte Grünhaus aus.

Sozialminister Rauch und Arbeitsminister Kocher möchten auf Grundlage der Studienergebnisse Gespräche mit den Ländern aufnehmen. Dabei sollen die Expertise des Sozialministeriums, des Arbeitsministeriums, der Sozialversicherung und des Österreichischen Behindertenrats mit einfließen. Ein erster Zwischenbericht dieses Prozesses soll bis zum Frühsommer 2024 vorliegen.

Statements

Sozialminister Johannes Rauch: „Die berufliche Teilhabe ist für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Um das zu gewährleisten, haben wir bereits viele wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Für mich ist klar: Auch in tagesstrukturellen Einrichtungen sollen Menschen mit Behinderung in Zukunft einen fairen Lohn statt Taschengeld für ihre Arbeit und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten. Die Studienergebnisse sind dafür ein erster wichtiger Schritt. Mit dieser wissenschaftlichen Grundlage können wir nun Gespräche mit den dafür zuständigen Bundesländern aufnehmen und die weitere Vorgehensweise erarbeiten. Klar ist: Lohn statt Taschengeld ist ein wichtiger Baustein, um eine volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.“

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher: „Die Aufhebung der automatischen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung für unter 25-Jährige war ein erster wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen mehr Chancen und Teilhabe am Arbeitsmarkt im Sinne einer inklusiveren Arbeitsmarktpolitik zu ermöglichen. Darüber hinaus wird es aber noch weitere Maßnahmen benötigen. Die Einführung eines fairen Lohns statt Taschengeld für Menschen mit Behinderungen, die in Tageswerkstätten arbeiten, ist ein ressortübergreifendes Anliegen dieser Bundesregierung und auch im Regierungsprogramm verankert. Die heute präsentierte Studie bietet neue wissenschaftliche Evidenzen zu den finanziellen Auswirkungen einer solchen Systemumstellung. Mit diesen Erkenntnissen verfügen wir über das notwendige Datenmaterial für die Erarbeitung weiterer Umsetzungsschritte mit Bundesländern, Sozialversicherungen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Behindertenrats.“

Klaus Widl, Präsident Österreichischer Behindertenrat: „Schon seit vielen Jahren fordern wir, dass Menschen mit Behinderungen, die in Tages- und Beschäftigungsstrukturen tätig sind, entsprechend der für Österreich verpflichtenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kollektivvertraglich entlohnt und in der Sozialversicherung voll versichert werden. Mit der vorliegenden Studie wurde endlich Klarheit über die Auswirkungen der Einführung einer sozialversicherungspflichtigen Entlohnung auf die Finanzströme geschaffen. Wir erwarten uns von der Bundes- und den Landesregierungen, dass nun rasch – unter Einbindung des Österreichischen Behindertenrats – weitere Schritte gesetzt und die erforderlichen budgetären Mittel aufgestellt werden, damit Lohn statt Taschengeld und somit das verbriefte Menschenrecht, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, endlich Realität wird!“

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